Rückerstattung von Vorsteuer ohne Einkommen bei Selbständigkeit

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sandro75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 38x hilfreich)
Rückerstattung von Vorsteuer ohne Einkommen bei Selbständigkeit

Ich habe mal eine Frage? War vor 9Jahren mit Kaminen selbständig als freier Handelsvertreter, durfte aber keine Aufträge unterzeichnen, demzufolge habe ich keine Umsätze geschweige noch Gewinne gemacht. Hatte nur Aufwendungen Fahrkosten ,Beherbergungskosten Geschäftsessen Steuerberater für Vorsteuer usw. Stimmt es das ich meine Aufwendungen nicht geltend machen konnte? Mir wurde vom Finanzamt gesagt, ohne Umsätze keine Steuerrückerstattung. Wenn doch was zu machen wäre, ist es denn schon verjährt?

-- Editiert von Moderator am 08.01.2016 14:02

-- Thema wurde verschoben am 08.01.2016 14:02

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8 Antworten
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#2
 Von 
Sandro75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 38x hilfreich)

Die Frage ist logisch, aber obwohl ich gute Aufträge an Land gezogen habe, ich für ganze Neubaugebiete den Schornstein bzw.Kamineinbau vermitteln konnte, habe ich nicht einen 1 wörtlich einen Cent gesehen. Ich sollte eigentlich mit einer Schulung eine Verkaufsfreigabe bekommen, habe aber nie eine Verkaufsfreigabe erhalten.

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#4
 Von 
Sandro75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 38x hilfreich)

Ja die Frage ist berechtigt, der Steuerberater hat mir geraten alles einzuzahlen, sein Honorar zu bezahlen und nix zu unternehmen. Er meinte ohne Einnahmen kein Geld vom Finanzamt, obwohl er alle Unterlagen hatte, wo hervorgeht das ich nur Aufwendungen hatte.Warum erst jetzt? Weil ich im Forum nochmal auf dieses Thema gekommen bin.

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#6
 Von 
Sandro75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 38x hilfreich)

Ja, ich war jung, dumm und naiv, ich habe vom Geld meiner Eltern gelebt, die Rechnungen usw.liefen alle über meinen "Ausbilder" das ging alles ca.1,5 Jahre, da hatten meine Eltern auch kein Geld mehr. Ich denke auch, der einzige der verdient hat war mein Steuerberater. Ich jedenfalls habe nur Aufwendungen gehabt und keinen Cent Ertrag.Die ganzen Aufwendungen beliefen sich im 4stelligen Bereich.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Sind denn jetzt nach 9 Jahren die Steuerbescheide noch offen? Ansonsten wäre das nämlich sowieso verjährt, auch dann wenn Steuerberater und Finanzamt Unrecht hatten.

Zitat:
ich für ganze Neubaugebiete den Schornstein bzw. Kamineinbau vermitteln konnte


Und dafür hast Du nichts bekommen? Es gibt keinen Grund, warum Du uns hier die Unwahrheit erzählen solltest, dennoch klingt das sehr unglaubwürdig.

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#8
 Von 
Sandro75
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 38x hilfreich)

Ok, das mit der Verjährung wüsste ich dann schon mal aber ich bin ja eigentlich nicht auf den Kopf gefallen aber ist meine Erfahrung so weltfremd? Wenn es so ist, dann müsste ich mich ja total vor meinen Eltern schämen, das ich so blöd war. Ich kann nur wiederholen, lukrative Aufträge akquiriert, dann zum "Ausbilder" alles abgegeben, "Ausbilder" Kundengespräche geführt, dann Vertrag abgeschlossen er hat seine Provision bekommen und ich meine Rechnungen Anzug, Fahrkosten, Bewirtungskosten bei Geschäftsessen, Steuerberater,Finanzamt usw. Danke für die Verarschung lieber Staat und das Kaminstudio was mit K. anfängt.

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