Im Zusammenhang mit einer Rückforderung von Coronahilfen taucht folgende Frage auf:
Ist der Gewinn aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage (30kWp) eine gewerbliche Einkunft nach §15 EStG?
-- Editiert von User am 7. Oktober 2024 12:58
-- Editiert von Moderator topic am 8. Oktober 2024 11:52
-- Thema wurde verschoben am 8. Oktober 2024 11:52
Rückforderung Coronahilfen
7. Oktober 2024
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Frage vom 7. Oktober 2024 | 12:57
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung Coronahilfen
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2024 | 13:02
Von
Status: Schüler (414 Beiträge, 79x hilfreich)
In welchem Jahr?
Exakt 30,00 kWP?
-- Editiert von User am 7. Oktober 2024 13:03
#2
Antwort vom 7. Oktober 2024 | 13:31
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Es geht um 2019, die Anlage hat nominell exakt 30kWp
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#3
Antwort vom 7. Oktober 2024 | 14:20
Von
Status: Unbeschreiblich (35568 Beiträge, 6051x hilfreich)
#4
Antwort vom 7. Oktober 2024 | 15:49
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAntwort vom 7. Oktober 2024 / 14:20 :
Von Anami
Status:
Unbeschreiblich (34329 Beiträge, 5914x hilfreich)
Welches wäre das richtige Forum?
#5
Antwort vom 7. Oktober 2024 | 18:26
Von
Status: Schüler (414 Beiträge, 79x hilfreich)
ZitatEs geht um 2019 :
Dann handelt es sich m. E. um gewerbliche Einkünfte.
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