Hallo,
Ich hätte eine Interessensfrage :
B ist gewerbetreibend und Partner des A.
B benötigt für sein Gewerbe Materialien aus dem Baumarkt die A einkauft.
Beim Einkaufen nutzt A seine Kundenkarte, bei der ab Erreichen eines Jahresumsatzes eine Rückvergütung ausgeschüttet wird.
Wenn es nun zur Ausschüttung kommt, wem ist die Rückvergütung steuerlich zuzuordnen?
Dem A oder zumindest anteilig dem B?
-- Editiert von User am 30. Januar 2023 12:04
Rückvergütung für Umsätze dritter
30. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 30. Januar 2023 | 12:03
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
Rückvergütung für Umsätze dritter
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#1
Antwort vom 30. Januar 2023 | 12:42
Von
Status: Schüler (326 Beiträge, 28x hilfreich)
Der, der es gekauft hat.
Wenn A nett, gibt es vielleicht einen Rabatt für B
#2
Antwort vom 30. Januar 2023 | 12:45
Von
Status: Master (4874 Beiträge, 1175x hilfreich)
A
Er sollte auch das ganze bezahlen und an B in Rechnung stellen.
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#3
Antwort vom 2. Februar 2023 | 19:36
Von
Status: Philosoph (13732 Beiträge, 4360x hilfreich)
Hallo,
Dem, der die Rückvergütung bekommt.Zitat:Wenn es nun zur Ausschüttung kommt, wem ist die Rückvergütung steuerlich zuzuordnen?
In der Regel dürfte das A sein (so wie bei vielen Handwerkern), allerdings kann er die Vergütung auch an B weiterreichen, und dann ist es seine, also B.
Stefan
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