Rückvergütung für Umsätze dritter

30. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)
Rückvergütung für Umsätze dritter

Hallo,

Ich hätte eine Interessensfrage :

B ist gewerbetreibend und Partner des A.

B benötigt für sein Gewerbe Materialien aus dem Baumarkt die A einkauft.

Beim Einkaufen nutzt A seine Kundenkarte, bei der ab Erreichen eines Jahresumsatzes eine Rückvergütung ausgeschüttet wird.

Wenn es nun zur Ausschüttung kommt, wem ist die Rückvergütung steuerlich zuzuordnen?

Dem A oder zumindest anteilig dem B?




-- Editiert von User am 30. Januar 2023 12:04

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 28x hilfreich)

Der, der es gekauft hat.

Wenn A nett, gibt es vielleicht einen Rabatt für B

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4874 Beiträge, 1175x hilfreich)

A

Er sollte auch das ganze bezahlen und an B in Rechnung stellen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn es nun zur Ausschüttung kommt, wem ist die Rückvergütung steuerlich zuzuordnen?
Dem, der die Rückvergütung bekommt.
In der Regel dürfte das A sein (so wie bei vielen Handwerkern), allerdings kann er die Vergütung auch an B weiterreichen, und dann ist es seine, also B.

Stefan

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