Rückwirkend Lohnsteuerklasse ändern

25. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
SunWet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkend Lohnsteuerklasse ändern

Hallo,

im Juli 2009 ist ein Freund bei mir eingezogen. Ich habe bis jetzt Steuerklasse 2 mit 0,5 Kind. Bin geschieden und habe bis Juli mit meinem Kind alleine gewohnt.
Jetzt habe ich von der Stadt Post bekommen, ich muss meine Steuerklasse rückwirkend auf StKl 1 ändern lassen, weil eine weitere Person eingezogen ist.
Stimmt das wirklich, auch wenn es eine WG ist?
Und wieviel muss ich da jetzt zurückzahlen??
Wird mir das gleich vom nächsten Lohn abgezogen??
Bekomme ich da jetzt Ärger??

Danke für die schnellen Antworten - bin etwas nervös.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

tja, das ist eine umstrittene Sache. Dadurch, daß eine zweite erwachsene Person in Ihrer Wohnung gemeldet ist, wird vermutet, daß Sie eine Haushaltsgemeinschaft bilden. Laut Wikipedia ist diese Vermutung widerleglich - Sie sollten also Einspruch einlegen.
Wieviel Steuern Sie mehr zu zahlen haben, kann hier keiner wissen, da Sie uns ja nicht geschrieben haben, wieviel Sie verdienen. Sie können das aber mit einem Steuerklassenrechner, den Sie im Web leicht finden werden, selbst ausrechnen.

Gruß vom mümmel

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