Rückwirkende Änderung der Steuerklasse

21. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)
Rückwirkende Änderung der Steuerklasse

Hallo zusammen,

meine Holde und ich haben letztes Jahr mittte Dezember geheiratet. Da sie ohne Beschäftigung ist habe ich auf meiner 2005 Lohnsteuerkarte die Steuerklasse III eingtragen lassen. Wie sieht denn die Rückerstattung für 2004 aus. Gilt da die Lohnsteuerklasse III rückwirkend für das ganze Jahr oder nur für den Rest des Dezembers ab Hochzeitstermin ? Auch 2004 war die Holde ohne Beschäftigung und hat auch keine Lohnersatzleistungen oder staatliche Leistungen bezogen.

Danke für Eure Info's und schönen Abend

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Im Jahr der Heirat könnt ihr zwischen der Zusammenveranlagung, der getrennten Veranlagung und der besonderen Veranlagung wählen. Wählt ihr die Zusammenveranlagung, dann gilt der Splittingtarif auch für das gesamte Jahr (i.d.R. günstiger).


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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#2
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Stimmt exakt, hab mein Bruder genauso gemacht...

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#3
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

Vielen Dank, das klingt gut.

da freue ich mich doch auf den Steuerausgleich.

Schönen verschneiten Tag noch - Catwelatze

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#4
 Von 
mocwai
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 17x hilfreich)

"da freue ich mich doch auf den Steuerausgleich"

der Splittingtarif wirkt sich aber nur hoch aus, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind, hatte heute eine Veranlagung von einem Paar, welches auch im Dez. geheiratet hat, die bekommen 75€ wieder
die St.klasse I entspricht genau der Steuerklasse IV

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die Frau von catwelatze arbeitet nicht. Daher wird das schon erhebliche Auswirkungen haben. Das konnte er wahrscheinlich schon an der Gehaltsabrechnung für den Januar mit der Steuerklasse III sehen.

Es wird übrigens nicht die Steuerklasse rückwirkend angewendet, sondern der Splittingtarif.

Die Steuerklasse ist nur für den Steuerabzug vom Lohn während des Jahres interessant. Für die Einkommensteuererklärung gibt es keine Steuerklassen, sondern nur den Splittingtarif.

Die Steuerklasse III ist aber bei Anwendung des Splittingtarifes so berechnet, als wäre der Inhaber der Steuerklasse III Alleinverdiener.

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#6
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

Wie hh richtig bemerkt, arbeitet meine Frau nicht.
Und in der Januarabrechnung war ich wirklich überascht. Hätte sogesehen eigentlich schon viel früher heiraten sollen.

Na dann kann ich ja schon mal den Ssekt kaltstellen. Und dazu brauch ich momentan nicht mal nen Kühlschrank.

Danke nochmal für eure Info's

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