Rückwirkende Änderung der Steuerklasse im Trennungsjahr

23. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Robert Panek
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückwirkende Änderung der Steuerklasse im Trennungsjahr

Hallo Zusammen.

Meine Forensuche hat leider nichts zu dieser speziellen Frage zu Tage gefördert deshalb meine direkte Frage an euch.

Meine Frau und ich leben seit dem 22.12.2006 getrennt. Ich hatte für 2007 die Steuerklasse V weil meine Frau durch die günstigere Steuerklasse von uns beiden ein höheres Elterngeld beziehen konnte. Dieser Gedanke war naturgemäß mit meinem Auszug obsolet da ich mit dieser Steuerklasse meine
Lebenshaltungskosten plus Unterhalt kaum finanzieren konnte. Nun teilte mir das Finanzamt Anfang des letzten Jahres mit, daß ich die Steuerklasse nur einmal pro Jahr wechseln dürfte. Ich habe jedoch schon im Januar letzten Jahres bei meinem Auszug und folgender Ummeldung eine Bestätigung uber das steuerliche Getrenntleben unterzeichnet.

Somit habe ich, aus meiner Sicht, im letzten Jahr ungerechtfertigterweise zu viel Einkommenssteuer abgeführt.

Schreibt mir das Finanzamt den
entsprechenden Differenzbetrag
von sich aus gut oder was kann ich tun um diesen Betrag geltend zu machen? Schließlich dürfte ich doch seit Januar 2007 automatisch die Steuerklasse I erhalten haben.

Würde mich freuen wenn diesbezüglich Erfahrungen oder
Vorschläge vorliegen sollten.



-- Editiert von Robert Panek am 23.02.2008 10:14:28

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Robert Panek
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo

Genau das ist der Knackpunkt. Im Jahr 2007 wurde nach Steuerklasse 5 und nicht nach 1 abgerechnet.
Und diesen Differenzbetrag würde ich jetzt gerne geltend machen.

MfG
robert

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Robert Panek
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Ihnen vielmals für die Hilfe.

Das gibt mir definitiv Hoffnung. Ich hatte den, selbst bei meinem mittleren Verdienst, nicht unsesentlichen Betrag schon abgeschrieben.

MfG
robert

1x Hilfreiche Antwort

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