Rückwirkende Übertragung Betreuungsfreibetrag

25. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenstrahl18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkende Übertragung Betreuungsfreibetrag

Hallo,

ich bin geschieden und meine beiden Kinder sind nur bei mir gemeldet.

Mir war leider nicht bekannt, dass man den Betreuungsfreibetrag unabhängig vom Kinderfreibetrag vollständig übertragen lassen kann.

Ist es möglich, durch einen entsprechenden Antrag auch nach Bestandskraft der Steuerbescheide den vollen Betreuungsfreibetrag zu erhalten?

Die Bescheide enthalten eine Vorläufigkeitserklärung hinsichtlich der Höhe der kindbezogenen Freibeträge.

Ich habe außerdem gelesen, dass ein solcher Antrag ein rückwirkendes Ereignis darstellt, welches die Aufhebung der Bescheide ermöglicht. Oder gilt das nur für den Elternteil, dem der Freibetrag dann aberkannt wird?

Mein Antrag auf Korrektur der Steuerbescheide unter Berücksichtigung des vollen Betreuungsfreibetrages wurde vom Finanzamt abgelehnt, weil die Rechtsbehilfsfrist abgelaufen ist.

Macht es Sinn, dagegen Widerspruch einzulegen?

-- Editier von Sonnenstrahl18 am 25.01.2017 03:27

-- Editier von Sonnenstrahl18 am 25.01.2017 08:42

-- Editier von Sonnenstrahl18 am 25.01.2017 09:21

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Sonnenstrahl18):
Macht es Sinn, dagegen Widerspruch einzulegen?


Ich fürchte nein, denn:

Zitat (von Sonnenstrahl18):
Bestandskraft der Steuerbescheide



Zitat (von Sonnenstrahl18):
Vorläufigkeitserklärung hinsichtlich der Höhe der kindbezogenen Freibeträge


Die bezieht sich dann auch nur auf die Höhe. Dass keine wesentliche Betreuung durch den anderen Elternteil erfolgte, ist ja nichts, was man nachträglich erst irgendwann feststellt.

Eine rechtssichere Auskunft kann jedoch nur ein Steuerberater erteilen.

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