2004 wurde eine die Eigenheimzulage und Baukindergeld für 2 Kinder bis 2011 gewährt.
Jetzt fordert das Finanzamt für das älteste Kind (geb. Nov.1984) das Baukindergeld der Jahre 2010 und 2011 zurück.
Das Kind hat bis Mitte 2010 studiert und lebt noch im Elternhaus.
Eigentlich müsste doch das Baukindergeld gezahlt werden, da es doch bis zum 27 Lebnsjahr des Kindes gezahlt werden sollte und unabhängig von der Auszahlung/Anspruch des Kindergeldes ist.
Ist die Rückforderung rechtens und was kann man dagegen tun?
-----------------
""
Rückzahlung Baukindergeld
21. Oktober 2011
Thema abonnieren
Frage vom 21. Oktober 2011 | 11:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Baukindergeld
#1
Antwort vom 21. Oktober 2011 | 12:50
Von
Status: Student (2283 Beiträge, 1268x hilfreich)
Kindergeld gibt es bis 25 Jahre:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_%28Deutschland%29
Für das Baukindergeld muss auch im jeweiligen Jahr Kindergeld bezogen werden (§ 9 Abs. 5 EigZulG).
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
302.053
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten