Rückzahlung Baukindergeld

21. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
steba61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Baukindergeld

2004 wurde eine die Eigenheimzulage und Baukindergeld für 2 Kinder bis 2011 gewährt.
Jetzt fordert das Finanzamt für das älteste Kind (geb. Nov.1984) das Baukindergeld der Jahre 2010 und 2011 zurück.
Das Kind hat bis Mitte 2010 studiert und lebt noch im Elternhaus.
Eigentlich müsste doch das Baukindergeld gezahlt werden, da es doch bis zum 27 Lebnsjahr des Kindes gezahlt werden sollte und unabhängig von der Auszahlung/Anspruch des Kindergeldes ist.

Ist die Rückforderung rechtens und was kann man dagegen tun?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2283 Beiträge, 1268x hilfreich)

Kindergeld gibt es bis 25 Jahre:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_%28Deutschland%29

Für das Baukindergeld muss auch im jeweiligen Jahr Kindergeld bezogen werden (§ 9 Abs. 5 EigZulG).

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