Rückzahlung Corona Hilfe - Bitte um Hilfe zur Bearbeitung (Sachsen)

3. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Roger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Corona Hilfe - Bitte um Hilfe zur Bearbeitung (Sachsen)

Hallo zusammen,
wie ich jetzt erfahren habe, hatte ein Bekannter vor einigen Jahren Corona Hilfe bekommen. Das hat er wohl auf Anraten seines Steuerbüros gemacht. Jetzt bekam er vor einigen Monaten schon ein Schreiben mit der Rückforderungserklärung und hat es ignoriert (andere Lebensprobleme). Egal, wir haben es mittlerweile erreicht eine letzte Frist zu bekommen, das Thema liegt jetzt bei mir auf dem Schreibtisch (It-ler, mache meine Steuern aber inkl. Selbstständigkeit selber, habe also rudimentäre Kenntnisse). Er hat vor einigen Jahren die Selbstständigkeit aufgegeben, die Firma gibt es nicht mehr. Seinen Steuerberater leider auch nicht. 2 andere Berater im Ort haben abgelehnt wegen "zu viel Arbeit". Aktuell versuche ich eine Liste aller Buchungen aus 2020 zu bekommen, da wir ja hierauf den Nachweis führen müssen - liegt natürlich alles im Steuerbüro, das wie gesagt geschlossen ist. Morgen gehts an die Bank, da sollte das alles zu bekommen sein. Steuerunterlagen wären mir lieber.
Könnt ihr mir hierzu Tipps geben? Muss man das noch machen, wenn die Firma nicht mehr existiert? Wenn ja - wo kann man nachlesen, was zu beachten ist? So im Groben und Ganzen ist es mir schon klar - Einnahmen gegen Ausgaben stellen, zeigen, wo man keine Zahlungen hätte leisten können wegen weggefallener Einnahmen.
Viele Grüsse




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128704 Beiträge, 41115x hilfreich)

Zitat (von Roger):
Muss man das noch machen, wenn die Firma nicht mehr existiert?

Nun, man hätte sich des Problems recht einfach entledigen können, in dem man Post die nicht für eine bestimmt ist, nicht öffnet. Sondern einfach mit dem Vermerk "zurück an Absender - Firma erloschen" retourniert.
Und den Postboten mal fragen, weshalb er die Beschriftung vom Briefkasten nicht mit dem Empfängeranschriften vergleicht.



Zitat (von Roger):
Wenn ja - wo kann man nachlesen, was zu beachten ist?

Zu den Corona Hilfen gab es Verordnungen, Satzungen etc. mit den Regeln. Da müsste man mal nachschauen welche der Hilfen er beantragt hat und dann dort nachlesen.



Zitat (von Roger):
liegt natürlich alles im Steuerbüro, das wie gesagt geschlossen ist.

Nun, wenn es noch da liegt, dann sollte er die Unterlagen einfordern, notfalls gerichtlich durchsetzen.



Zitat (von Roger):
Morgen gehts an die Bank, da sollte das alles zu bekommen sein.

Ich glaube nicht, das da alles zu bekommen ist. Aber besser als nichts.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2414 Beiträge, 830x hilfreich)

Zitat (von Roger):
Könnt ihr mir hierzu Tipps geben?

Ja. Lass' in erster Linie die Finger weg von unerlaubter Hilfe in Steuersachen!
Du darfst keinerlei Beratung für Deinen Bekannten machen!
Ich hoffe, Du bist gegenüber dem Finanzamt nicht in Erscheinung getreten?

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Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9680 Beiträge, 2053x hilfreich)

Ich würde mal Kontakt mit der IHK aufnehmen. Die können dem Bekannten sicherlich helfen. Und ich rate auch, sich da nicht zu viel einzumischen

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#4
 Von 
Roger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Ja. Lass' in erster Linie die Finger weg von unerlaubter Hilfe in Steuersachen!
Du darfst keinerlei Beratung für Deinen Bekannten machen!
Ich hoffe, Du bist gegenüber dem Finanzamt nicht in Erscheinung getreten?


Du glaubst auch, dass ich sowas freiwillig mache? Ernsthaft? Da kann ich als IT-ler mein Geld viel einfacher verdienen und das zudem mit sinnvolleren Tätigkeiten als so nem ******.

Zudem verdiene ich an dem Zeug hier nix, denn:

Das hier fällt unter "Erlaubt ist nach geltender Rechtslage die Hilfeleistung in Steuersachen nur bei Angehörigen im Sinne des § 15 AO"

Generell mache ich meine Steuern immer selber, ich kenne genug Leute, die mit dubiosen Steuersparmodellen von Steuerberatern Schiffbruch erlitten haben - unter anderem mein eigener Vater. Das Steuerrecht in Deutschland ist massiv überarbeitungswürdig, aber das ist gerne eine andere Diskussion.

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#5
 Von 
Roger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich würde mal Kontakt mit der IHK aufnehmen. Die können dem Bekannten sicherlich helfen. Und ich rate auch, sich da nicht zu viel einzumischen


Aha, nicht viel einmischen ist immer nett gesagt. Er ist Rentner und blickt das alles nicht mehr als dass er es selber machen könnte. Aber gut, werde mich mal an die IHK wenden. Danke für den Tipp.

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#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2414 Beiträge, 830x hilfreich)

Zitat (von Roger):
Zudem verdiene ich an dem Zeug hier nix, denn:

Das hier fällt unter "Erlaubt ist nach geltender Rechtslage die Hilfeleistung in Steuersachen nur bei Angehörigen im Sinne des § 15 AO"


Ob Du was daran verdienst ist völlig irrelevant. "Hilfeleistung" ist nicht an eine Bezahlung gekoppelt.
Und ein "Bekannter" fällt halt nun einmal definitiv nicht unter den § 15 AO!

Ja, das Steuerrecht ist das komplizierteste weltweit. Und deshalb ist eine Beratung auch aus gutem Grund nur einem bestimmten Personenkreis erlaubt.

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Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#7
 Von 
Roger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Ob Du was daran verdienst ist völlig irrelevant. "Hilfeleistung" ist nicht an eine Bezahlung gekoppelt.
Und ein "Bekannter" fällt halt nun einmal definitiv nicht unter den § 15 AO!

Ja, das Steuerrecht ist das komplizierteste weltweit. Und deshalb ist eine Beratung auch aus gutem Grund nur einem bestimmten Personenkreis erlaubt.


Auch ein Verwandter ist ein Bekannter. Ich muss hier nicht jede Kleinigkeit in meinen Familien- und Bekanntheitsverhältnissen bekanntgeben. Daher nur so viel und jetzt final:. Das hier fällt unter §15. Punkt. Und Nein, ich kann meine Hilfe nicht ablehnen, das macht man innerhalb einer Familie nicht.

Und nun bitte Back to Topic - so schwer kann das nicht sein.

Was ich mittlerweile meine verstanden zu haben ist, dass diese Abrechnung durch das Steuerbüro bei Geschäftsaufgabe gemacht werden hätte sollen. Wieso das nicht erfolgt ist, dem gehe ich sicherlich noch nach. Und wenn die da was verpennt haben, ist der Weg zum Anwalt nicht weit.

Erklärt vielleicht auch, wieso da andere Steuerberater im Ort nicht reinwollen, da die sich ja irgendwie alle kennen und da war ja noch die Sache mit den Krähen ...

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#8
 Von 
Roger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)

An alle: Wenn ihr mir nen Online Steuerberater habt, der das für einen verträglichen Preis machen kann, dann nehme ich das gerne an. Sollte halt im normalen Rahmen bleiben, denn die Rückzahlung alleine wird wahrscheinlich schon hart genug.

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#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2414 Beiträge, 830x hilfreich)

Zitat (von Roger):
Auch ein Verwandter ist ein Bekannter. Ich muss hier nicht jede Kleinigkeit in meinen Familien- und Bekanntheitsverhältnissen bekanntgeben. Daher nur so viel und jetzt final:. Das hier fällt unter §15. Punkt. Und Nein, ich kann meine Hilfe nicht ablehnen, das macht man innerhalb einer Familie nicht.

Antworten fallen deutlich leichter, wenn der Sachverhalt klar ist. Auch Punkt. Deine Familienverhältnisse interessieren mich insoweit überhaupt nicht.
Zitat (von Roger):
Erklärt vielleicht auch, wieso da andere Steuerberater im Ort nicht reinwollen, da die sich ja irgendwie alle kennen und da war ja noch die Sache mit den Krähen ...

Gerüchteweise könnte es auch daran liegen, dass die Steuerberater alle bis Oberkante Unterkiefer mit Arbeit eingedeckt sind.
Und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die keine Lust auf zusätzliche Mandantschaft haben, vor allem, wenn diese vor Ort genauso "freundlich" auftritt, wie hier!
Genauso wenig übrigens wie ich...

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Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#10
 Von 
Roger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die keine Lust auf zusätzliche Mandantschaft haben, vor allem, wenn diese vor Ort genauso "freundlich" auftritt, wie hier!


Freundlich aufgetreten bin ich - siehe Anfrage. Du hast mich doch gleich angepflaumt, dass ich da meine Finger raushalten soll, was nun mal ziemlich genau keine Hilfe war. Aber lassen wir das jetzt bitte, das ist eine "Waste of time" und Freunde werden wir eh nicht mehr.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128704 Beiträge, 41115x hilfreich)

Zitat (von Roger):
Erklärt vielleicht auch, wieso da andere Steuerberater im Ort nicht reinwollen, da die sich ja irgendwie alle kennen und da war ja noch die Sache mit den Krähen ...

Du meinst weil man aus der Vergangenheit eher weniger berühmt als mehr berüchtigt war?

Ich glaube eher an andere Gründe.
1. Fachkräftemangel.
Da fehlt es dann einfach an den Kapazitäten sich in den Fall eines neuen Mandanten ein zu arbeiten in denen der Steuerpflichtige Unternehmer seine gestzlichen Aufbewahrungspflichten zu 0,0 erfüllt hat und man sich erst mal alles mühsam zusammenpuzzeln muss.
2. Unwirtschaftlichkeit.
Die gesetzlichen Vergütungssätze bieten kein den Aufwand ausgleichendes auskömmlichen Einkommen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2414 Beiträge, 830x hilfreich)

Zitat (von Roger):
Du hast mich doch gleich angepflaumt, dass ich da meine Finger raushalten soll, was nun mal ziemlich genau keine Hilfe war.

Wenn ich jemanden anpflaume, dann sieht das ganz anders aus.
Und hilfreich kann es durchaus sein, wenn man darauf hingewiesen wird dass es sich um unerlaubte Hilfestellung in Steuersachen handeln könnte. Diese ist nämlich verboten und wird mit einem Bußgeld bis zu 50000 € geahndet.
Und riechen, dass der "Bekannte" gleichzeitig ein "Verwandter" ist, kann man nun wirklich nicht.

Aber egal.
Ganz andere Frage: Wofür hat Dein Verwandter denn den Aufschub bekommen?
Für die Zahlung oder für die Anfechtung des Bescheids?
Wenn er sich nämlich um nichts gekümmert hat, dann dürfte der Bescheid sowieso rechtskräftig geworden und eine Änderung gar nicht mehr möglich sein...

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#13
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5387 Beiträge, 1285x hilfreich)

Zitat (von Roger):
Das hier fällt unter "Erlaubt ist nach geltender Rechtslage die Hilfeleistung in Steuersachen nur bei Angehörigen im Sinne des § 15 AO"

Das Verbot des § 5 StBerG gilt nicht für die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung.

Nach § 5 Abs. 1 StBerG dürfen andere als die in den §§ 3, 3a, § 3d oder 4 StBerG bezeichneten Personen und Ver­einigungen nicht geschäfts­mäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steu­ersachen erteilen. Die in den §§ 3a, § 3d und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten.

§ 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung
Zitat:
(1) Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeiten und dient dem Schutz der Rechtssuchenden, des Rechtsverkehrs und der Rechtsordnung vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen.

(2) Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist jede Tätigkeit in fremden Angelegenheiten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.


Die Hilfeleistung auch für Angehörige ist nur den genannten Personen erlaubt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#14
 Von 
Roger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du meinst weil man aus der Vergangenheit eher weniger berühmt als mehr berüchtigt war?

Keine Ahnung, ist 650km von meinem Wohnort weg. Bin ja kein Sachse :-)

Zitat (von Harry van Sell):
2. Unwirtschaftlichkeit.
Die gesetzlichen Vergütungssätze bieten kein den Aufwand ausgleichendes auskömmlichen Einkommen.


Das kennen wir leider aus dem Anwaltssektor noch zu gut. Meine Frau arbeitet für diese Sätze und verdient daher relativ wenig für relativ viel zu viel Arbeit. Vor allem, wenn es staatlich finanzierte Mandate sind. Da verdient jeder Handwerker mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Roger
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Ganz andere Frage: Wofür hat Dein Verwandter denn den Aufschub bekommen?
Für die Zahlung oder für die Anfechtung des Bescheids?
Wenn er sich nämlich um nichts gekümmert hat, dann dürfte der Bescheid sowieso rechtskräftig geworden und eine Änderung gar nicht mehr möglich sein...


Das hat meine Frau als Anwältin mit denen ausgekaspert. Ist auch nicht mein Problem. ich habe aktuell den Bescheid von Mitte Januar vorliegen und habe bis Mitte Februar Zeit hier den ganz normalen Weg der Rückmeldung gehen.

Zitat: "Sie können das Rückmeldeverfahren auch ohne Einlegung eines schriftlichen Widerspruchs
noch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids (Rechtsbehelfsfrist)
nachholen."

Genau das ist der Plan - habe auch ne Idee, wie das zu tun ist, hänge aber grade noch an den Kontoauszügen.

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