SK-Wechsel nach Heirat dieses Jahr noch???

9. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.02.2014 11:32:05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 21x hilfreich)
SK-Wechsel nach Heirat dieses Jahr noch???

Hallo!

Es wurden hier im Forum bereits einge Fälle zum Thema SK und Heirat diskutiert worden. Ich hoffe trotzdem, daß auch ich ein Paar antworten bekomme...

Meine/unsere Situation:
Meine Freundin und ich haben am 02.11.07 geheiratet. Ich verdiene ca. 4000,-brutto/Monat, meine Frau bekommt Arbeitslosengeld 1 und zwar 680,-netto/Monat.
Frage: SK-Wechsel noch auf dieses Jahr beantragen oder erst ab 01.01.2008?

Danke im Voraus
Gruß w-sch

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Der Steuerklassenwechsel ist noch bis zum 30.11. möglich. Beachten solltest Du jedoch, dass sich dadurch das ALG Deiner Freundin reduziert. Diese Reduzierung wird im Gegensatz zu zuviel gezahlten Steuern über die Einkommensteuererklärung nicht wieder ausgeglichen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.02.2014 11:32:05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja, aber lohnt sich das?
Bekomme ich dadurch Steuer für das ganze Jahr zurückerstattet? Muss dadurch meien Frau entsprechend ALG zurückzahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Soweit Ihr steuerliche Nachteile durch die Lohnsteuerklassen habt, werden diese über die Veranlagung zur ESt wieder ausgeglichen, dh.h., wenn Ihr wegen ungünstiger Lohnsteuerklassen im Lauf des Jahres zuviel Steuern zahlt, bekommt Ihr diese wieder erstattet. Klartext: Durch Wechsel der Lohnsteuerklasse könnt Ihr keine Steuern sparen. Wenn die Frau ihre LSt-Klasse in eine schlechtere mit höherer Steuerbelastung umwandeln lässt, verriungert sich ihr ALG i. Wieviel das ausmacht, sollte konkret berechnet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.02.2014 11:32:05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, brauchen wir gar nichts tun und bekommen theoretisch bei der nächsten Einkommensteuererklärung die evtl. zuviel bezahlte Steuer zurückerstattet?

Noch ne Frage: Wird die Steuerbelastung bei Wechsel der SK ab Tag der Heirat berechnet oder für das ganze Jahr 2007?

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Für die Einkommensteuer wirken die Steuervorteile für das gesamte Jahr rückwirkend, indem man eine Einkommensteuererklärung abgibt. Die durch die Steuererklärung festgelegte Höhe der Steuer ist auch unabhängig von den während des Jahres gewählten Steuerklassen. Zuviel gezahlte Steuern werden zurückgezahlt. Bei der Steuerklassenkombination III/V kann übrigens sogar eine Nachzahlung auftreten.

Der Steuerklassenwechsel wirkt aber nur noch für den Monat Dezember. Die Gehaltsabrechnung, bzw. der Lohnsteuerabzug für Jan.-Nov. wird nicht mehr geändert.

Ich würde aber sogar darüber nachdenken, ob nicht die Steuerklassenkombination IV/IV für Euch auch in 2008 besser ist, solange Deine Frau ALG bezieht. Ihr habt dann zwar zusammengerechnet monatlich zunächst einmal ein niedrigeres Nettogehalt. Nach der Steuererklärung dürfte das aber insgesamt günstiger sein.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das dan vom Arbeitsamt anerkannt wird oder ob das ALG bei Euren Einkomensverhältnissen nicht sowieso nach Steuerklasse V berechnet wird.

-- Editiert von hh am 11.11.2007 19:27:46

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.02.2014 11:32:05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 21x hilfreich)

Aber die Lohnsteuerkarten für dieses Jahr müssen wir schon ändern lassen? Damit wir die nächste ESt-Erklärung als Ehepaar machen können. Oder woher weiß das Finanzamt, daß wir im Nov. geheiratet haben. Weil auf den Lohnsteurkarten bei beiden St-Klasse 1 steht???

Gruß
W

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen