Hallo Ihr Lieben!
Ich habe mich Mai 2006 von meiner Frau getrennt und sie ist dann auch im Mai 2006 ausgezogen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich noch bis 31.12.2006 die Steuerklasse III behalte und erst ab 01.01.2007 wieder auf Steuerklasse I wechsele. Dies ist ja auch legitim. Desweiteren haben wir uns darauf geeinigt die Steuererklärung im Jahr 2007 für das Jahr 2007 noch zusammen zu machen und uns den eventuellen Erstattungsbetrag zu teilen.
Meine Frage nun:
Kann ich bei unserer Steuererklärung für 2006 noch gemeinsame Adresse, verheiratet,... vermerken? Zu Beginn des Jahres war dies ja auch noch so und die Erklärung ist ja für das gesamte Jahr. Um Komplikationen zu vermeiden, würde ich gerne für 2006 noch alle alten Daten so stehen lassen und dann 2007 mit den neuen Daten meine eigene Steuererklärung alleine machen.
Ist es erlaubt oder muss ich ihre neue Adresse und dauerhaft getrennt lebend angeben? Immerhin ist ja nicht einmal das Trennungsjahr beendet...
Und noch etwas:
Wenn ich neue Adresse und dauerhaft getrennt lebend angeben MUSS, ändert dies etwas an der Ermittlung der Steuer???
DANKE!
LG
VFL-Tribun
STEUER-ERKLÄRUNG BEI TRENNUNG
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn beide Ehegatten im Jahr 2006 noch einen Tag zusammen gelebt haben (das geht auch bei verschiedenen Adressen), darf für 2006 eine gemeinsame Erklärung gemacht werden. Andernfalls nicht.
"Desweiteren haben wir uns darauf geeinigt die Steuererklärung im Jahr 2007 für das Jahr 2007 noch zusammen zu machen und uns den eventuellen Erstattungsbetrag zu teilen."
Am Rande: In 2007 kann man für 2007 keine EStE machen. Hier ist wahrscheinlich 2006 gemeint.
Ihr habt in 2007 KEINEN Tag zusammen gelebt, also DÜRFT ihr auch keine Gemeinsame Erklärung machen. Macht ihr sie doch, weil ihr eure Aussagen "abstimmt", begeht ihr bewusste Steuerhinterziehung. Damit sollte man gerade in Trennungsfällen sehr sehr vorsichtig sein.
Das mit den Adressen kann so gemacht werden. Ich würde darauf achten, dass unter der jeweils angegebenen Adresse die Post zugestellt werden kann, denn dorthin wird die FA-Korrespondenz gesendet werden.
zur letzten Frage: Wenn man ab dem 01.01. eines Jahres dauernd getrennt lebend ist, wird man so besteuert, wie wenn man ledig ist, mit Grundtabelle und allen Freibeträge für eine ledige Person. Wurde die Steuerklasse nicht rechtzeitig auf I umgestellt, kommt es i.d.R. zu teilweise erheblichen Nachzahlungen
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
Das ist eigentlich relativ einfach.
Es gibt auf der ersten Seite des Mantelbogens ein Feld 'dauernd getrennt lebend seit' und da trägst Du das Datum der Trennung ein. Dies musst Du machen.
Außerdem bietet das Formular auch die Möglichkeit, für die Frau eine abweichende Anschrift einzutragen.
An der Ermittlung der Steuer für 2006 ändern diese Angaben nichts.
Dass das Trennungsjahr noch nicht beendet ist, ändert daran nichts. Falls Ihr Euch in diesem Jahr wieder entschließt, zusammenzuziehen, dann ist eine erneute gemeinsame Veranlagung möglich.
Steuerliche Auswirkungen hat die Trennung erst, wenn man ein volles Kalenderjahr getrennt lebt.
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DANKE FÜR DIE NETTEN ANTWORTEN!!!
Ich habe aber noch eine Frage dazu:
Wie gesagt haben wir uns Mai 2006 getrennt und wollen für 2006 noch zusammen die Steuererklärung machen.
Meine Frau geht nicht arbeiten und ist in einen anderen Kreis (anderes Finanzamt) umgezogen. Beim eingeben der Daten für SIE:
Kann ich bei Ihr noch das alte (also unser gemeinsames) Finanzamt angeben und auch meine (bisher auch für sie mitbenutzte) Steuernummer benutzen, also dass wir beide noch einmal zusammen beim gleichen Finanzamt mit der alten (meiner) Steuernummer machen??? Oder was muss ich da bei Ihr bei zuständiges Finanzamt & Steuernummer eintragen??? Wie gesagt sie geht nicht arbeiten, hat keine eTIN-Nr und keine Lohnsteuerbescheinigung, etc.,....
DANKE!!!
Solange Ihr eine gemeinsame Steuererklärung macht, habt Ihr zusammen eine Steuernummer.
Außerdem gibt es im Formular doch sowieso nur ein Feld für diese Dinge.
Es muss also Deine bisherige Steuernummer und Dein bisheriges Finanzamt angegeben werden.
Wenn Deine Frau nicht arbeitet, dann brauchst Du für sie auch keine Anlage N abzugeben und somit benötigst Du die eTIN auch nicht.
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