STEUERERKLÄRUNG 2002/2003

30. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
rabe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
STEUERERKLÄRUNG 2002/2003

Hallo,

Weißt jemand von Euch wie des ist. Ich habe durch Umzug aus versehen meine Steuererklärung nicht abgegeben- hab es heute gefunden.Wäre für 2002 und 2003.
Die Abgabefrist ist bis 31.05. Kann ich es noch abgeben, wird es anerkannt?? Sollte nämlich jede menge raus bekommen. Muß einen Antrage stellen???

2 Frage: Meine Oma ist letztes Jahr gestorben. Allerdings hat sie in Tschechien gelebt und meine Mama hat für die Beerding auch einiges bezahlt. Kann man es irgedwie geltend machen bei Jahresausgleich. Meine Mama lebt und arbeitet natürlich hier.


Vielen Dank für Eure antworten

LG Julie




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 185x hilfreich)

Der Abgabetermin ist kein Problem. Für 2002 kann die Erklärung bis Ende 2004 eingereicht werden (bei einer Pflichtveranlagung besteht sowieso keine Zeitgrenze).

Beerdigungskosten eines Angehörigen können steuerlich außergewöhnliche Belastungen sein. Aber: (1) nur insoweit der Nachlaß und evtl. sonstige Zuschüsse wie Sterbegeld zur Bestreitung dieser Kosten nicht ausreichen, und (2) nur soweit eine "zumutbare Eigenbelastung" dadurch überschritten wird. Letztere hängt von Kinderzahl und Einkommen des Steuerpflichtigen ab und liegt zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrages der Einkünfte.

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#2
 Von 
rabe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

warum steht eigentlich auf dem Steuerbescheid Abgabefrist bis 31.5? nur aus reiner neugier.

Super ,vielen lieben Dank. Hast mir sehr geholfen. Jetzt kann ich das We genissen :-))
Schönes Wochenende
julie

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50251 Beiträge, 17588x hilfreich)

Nur Personen, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, müssen diese bis zum 31.05. abgeben. Zu diesem Personenkreis gehören aber nur Steuerpflichtige, bei denen zumindest theoretisch eine Steuernachzahlung auftreten kann. Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, wird dazu üblicherweise auch vom Finanzamt aufgefordert, wenn diese nicht rechtzeitig eingeht.

Personen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben, können sich damit 2 Jahre Zeit lassen.

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