Schachtelprivileg auch bei zwischengeschalteter GbR?

15. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
salmoukas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schachtelprivileg auch bei zwischengeschalteter GbR?

Hallo zusammen,

wenn eine Mutter UG an einer Tochter GmbH mit 15 % oder mehr beteiligt ist, greift meinem Verständnis nach das sogenannte Schachtelprivileg. Das bedeutet: 95 % der Dividenden der Tochter GmbH sind auf Ebene der Mutter UG steuerfrei, sowohl bei der KSt als auch der GewSt. Dies gilt analog für einen Veräußerungsgewinn, wenn die Mutter UG die Tochter GmbH verkaufen sollte.

Ist das korrekt?

Nun haben wir folgenden Sachverhalt:

- Eine Bizz GmbH betreibt ein Gewerbe und schüttet Dividenden aus.

- An der Bizz GmbH ist eine Gründer GbR mit 90% beteiligt (und ein weiterer Gesellschafter mit 10%). Einziger Zweck der Gründer GbR ist das Halten der Geschäftsanteile und ggf. das Veräußern der Geschäftsanteile zu einem späteren Zeitpunkt. Weiteres Geschäft wird die Gründer GbR nicht machen.

- An der Gründer GbR ist mit Max UG mit 77% und die Moritz UG mit 23% beteiligt. Es wird im GbR-Vertrag vereinbart, dass jegliche Dividenden und Verkaufserlöse aus der Bizz GmbH an die Max UG und Moritz UG entsprechend der Beteiligungsquote ausgekehrt werden. Ggf. nach Abzug von effektiven Steuern oder Verwaltungskosten, wie z.B. Steuerberater o.ä..

Frage:

1) Wenn die Bizz GmbH Dividenden ausschüttet und diese von der Gründer GbR an die Max UG und die Moritz UG weitergeleitet werden, greift dann für diese Konstellation auch das Schachtelprivileg? Und wenn dies zu bejahen ist, greift dies sowohl bei der KSt der beiden UGs als auch bei einer eventuellen Gewerbesteuer der Gründer GbR? Oder ist die Gründer GbR in diesem konkreten geschilderten Fall gar nicht Gewerbesteuerpflichtig?

2) Wie sieht es aus, wenn die Gründer GbR die Anteile an der Bizz GmbH verkauft und ein Veräußerungsgewinn entsteht?

Hat da jemand eine Idee?

Viele Grüße

Niklas

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Auf jeden Fall werden auf der Ebene der GbR die einzelnen Gesellschafter besteuert, die GbR selbst ist kein Steuersubjekt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salmoukas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Für die KSt mag das so sein. Aber:
a) Wie wirkt sich das auf das Schachtelprivileg bei der KSt aus?
b) Für die GewSt ist die GbR meines Wissens Steuersubjekt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

1. Ja, sowohl für die beiden UG wie auch die GewSt der GbR. Die GbR unterhält kraft Gesetzes einen Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG).
2. Dann ist § 8b Abs. 2 KStG anwendbar.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
salmoukas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Tom998, vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!

a) Wie ist das dann eigentlich mit der Prüfung der 15%-Grenze? Wird für die KSt dann die mittelbare Beteiligung (hier dann 90% * 77% = 69,3% und 90% * 23% = 20,7%) herangezogen? Wenn ja, würde die Prüfung der Grenze bei der GewSt dann abweichend auf die unmittelbare Beteiligung (hier dann 90%) abstellen, so dass es bei anderen Beteiligungsverhältnissen zu unterschiedlichen Ergebnissen zwischen KSt und GewSt kommen könnte?

b) Wie wäre es, wenn die Gründer GbR anstelle von 90% nur mit 25% an der Bizz GmbH beteiligt wäre? Die mittelbaren Beteiligungen wären dann ja 19,25 % (= 25% * 77%) bei der Max UG und 5,75% (= 25% * 23%) bei der Moritz UG. Würde dann das Schachtelprivileg für die KSt bei der Max UG greifen und bei der Moritz UG jedoch nicht? Oder würde die Bewertung einheitlich vorgenommen und angewendet werden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

a) Die 15%-Grenze des § 9 Nr. 2a GewStG? Da die GbR selbst Gewerbesteuersubjekt ist, ist deren unmittelbare Beteiligung zu prüfen. Bei den Beteiligten gilt deren (durchgerechnete) mittelbare Beteiligung.
b) Jeder Beteiligte wird gesondert betrachtet und dessen Beteiligungshöhe ermittelt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
salmoukas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Tom998 vielen Dank für deine hilfreichen Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen