Ich habe eine großes Problem mit dem Finanzamt, im Jahre 2003 wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung Quartalsmäßig eingereicht. Im Jahre 2004 das I. Quartal, das II. Quartal und jetzt auch das III. Quartal. Ich bekam jetzt vor ca. 4 Wochen eine Schätzung für die Monate April bis einschl. August. Es handelt sich hier um eine Summe von über 4000 EUR. Ich rief sofort beim Finanzamt an und wollte mich darüber beschweren, man gab mir nur die Auskunft, dann müssen Sie Ihre Unterlagen pünktlich einreichen. Das habe ich auch meiner Meinung nach immer getan, allerdings wusste ich nicht das ich das jetzt monatlich machen sollte, ich bekam dazu keinerlei Schreiben. Ich beschwerte mich nochmals schriftlich! Und reichte alle Unterlagen nochmals nach für jeden Monat. Nun gestern der Schock, eine Kontopfändung wurde bereits am 17.Nov. rausgeschickt, ohne jegliche Vorwahnung. Das bedeutet im Klartext ich bin ruiniert. Ich falle mit meinem Gewerbe seit Juli 2004 unter die Neuregelung die Mehrwertsteuer weiterzugeben. Ich bekäme also noch eine Rückzahlung. Ich weiss nicht mehr ein noch aus. Kann das Finanzamt die Ust-Voranmeldung nochmal neu berechnen, nachdem ich die Unterlagen nochmal neu eingereicht habe, oder ist nach einer SChätzung alles hinfällig und es steht fest? Brauche dringend Euren Rat!
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"ERLÖSET UNS VON DEN BEHÖRDEN"
Schätzung Umsatzsteuer
Keine Sorge, fest steht überhaupt nichts. Da Sie bereits die berichtigten Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht haben, werden diese umgehend berücksichtigt werden und die durch die Kontopfändung zuviel entrichteten Beträge werden Ihnen dann erstattet.
Moment mal - kann das sein, dass hier 2 Dinge durcheinander gehen?
"...Regelung die Mwst. weiter zu geben". Was war denn vorher? Wurde da die Mwst. nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung)? Kann das sein, dass du jetzt die Mwst. ausweisen und DESHALB ans FA abführen musst, was vorher nicht der Fall war?
Seit 2004 muss die Ust. MONATLICH abgegeben werden - Warum kam nicht schon am Anfang des Jahres die Schätzung für den Januar (muss ja bis 10. Feb. abgegeben sein)? Dass das erst am Jahresende auffällt ist schon komisch.
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Außerdem hast Du wahrscheinlich nicht die Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Damit bist Du mit der Zahlung in Verzug unabhängig davon, ob die Schätzung nun korrekt war oder nicht.
Wenn Du aber in Verzug bist, dann darf das Finanzamt Dein Konto pfänden.
Möglichst nochmal genau vom FA erklären lassen was da wirklich los ist und warum die so spät erst kommen. Gut wäre evtl. auch ein Steuerberater, der das mit dem FA klären könnte und das Nötige in die Wege leitet.
Hallo, es ist so das man die Ust-Voranmeldung montalich abgeben muss, wenn man ein bestimmtes Umsatzlimit im Monat erreicht. Das wahr im 1. Quartal anscheinend nicht der Fall. Im 2. Quartal habe ich alles weiter so eingereicht wie im 1. Quartal und bekam dann aufeinmal 6 Wochen nach Einreichung die Schätzungen für die Monate April - Juli. Das neue Kleinunternehmergesetz gibt es ja erst seit 01.07.2004, was auch mich betrifft. Nach einem Anruf beim Finanzamt sagte man mir, die Unterlagen wurden zu spät eingereicht und daher die Schätzungen, es ist ja klar das diese zu spät eingereicht wurden, da ich ja der Annahme war alle 3 Monate meine Unterlagen einzureichen. Na ja es ist wohl so Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich hoffe nur das die neu eingereichten Ust-Voranm. noch berechnet werden und möglichst bald gutgeschrieben werden. Ansonsten kann ich Konkurs anmelden.
"...Ansonsten kann ich Konkurs anmelden."
Ermöglichen Sie dem FA diesen Triumph nicht!!!
mfG
HGS
Leider ist es so, da das Finanzamt das Konto pfändet und somit ist es auch gesperrt. Es handelt sich hier um eine bezahlbare Summe, aber ich erwarte halt noch Aussenstände und da meine Kunden auch sehr unpünktlich zahlen, sieht es sehr schlecht aus.
Das teilte ich dem Finanzamt auch mit, die Antwort: Dann nehmen Sie einen Kredit auf! Gute Idee, ich soll zu meiner Bank gehen, während mein Konto gepfändet wird und nach einem Kredit fragen. Es ist leider so ein Teufelskreis, wieviele Firmen gehen daran kaputt und das Finanzamt und die Banken sind mit daran Schuld.
Irgendeine Information fehlt hier oder ist falsch. Es gibt nichts langsameres als Behörden und so plötzlich aus dem Nichts kommt keine Kontopfändung. Man hat nach jedem Bescheid einige Wochen Reaktionszeit...
Und meines Wissens nach muss abe 2004 IMMER monatlich abgegeben werden. Ich habe es bei 2 Firmen mit erlebt, dass sich das FA Anfang Februar gemeldet hat, dass die UST.-Nicht mehr Vierteljährlich abgegeben werden darf.
Ja es ist richtig das FA hat sich auch gemeldet, hat es aber im März 04 an unseren alten Steuerberater geschickt, den wir bereits seit Ende02 nicht mehr haben. Das dieser Steuerberater nicht mehr für uns tätig ist ist aber schon seit 02.03.2003 beim FA bekannt in schriftlicher Form. Wir haben somit keinerlei Info bekommen.
Und jetzt?
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