Schätzung erlassen Finanzamt - Änderungsmöglichkeiten nach AO?

17. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
vl678
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schätzung erlassen Finanzamt - Änderungsmöglichkeiten nach AO?

Hallo zusammen,

ich erhoffe mir in dieser Angelegenheit etwas mehr Klarheit zu bekommen, ob ich noch irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten habe.

Sachverhalt: Ich war von 2021 (Dez) bis 2022 nebenher selbstständig. Aufgrund persönlicher Gründe wie dem Tod meines Vaters habe ich mich leider nicht ausreichend um meine Steuerangelegenheiten gekümmert (ja, war total doof).

Im April 2024 wurde der Steuerbescheid für 2022 als Schätzung anhand Kontrollmaterials erlassen (Möglichkeit zum Vorbehalt der Nachprüfung wurde ausgelassen), die Gewerbesteuer und Solidaritätssteuer erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Ich habe daraufhin direkt einen Steuerberater mit dem Sachverhalt beauftragt, der die Steuererklärungen für die beiden Jahre erstellt hat. Aus eigener Unwissenheit und dummerweise keinerlei steuerlichen Erfahrungswerte wurde die Einspruchsfrist verstrichen, da der Steuerberater es natürlich auch nicht von heute auf morgen erledigen konnte. Der Bescheid für 2022 wurde somit zwischenzeitlich rechtskräftig.

Nach Einreichung der Steuererklärungen verlangte das FA zusätzlich eine detaillierte Aufstellung der Betriebsausgaben und Einnahmen „zur Überprüfung des eingereichten Steuerbescheids 2022". Dies sendete ich innerhalb der genannten Frist des FA zu. Monate später kam dann der Steuerbescheid für 2021, der korrigierte Gewerbesteuerbescheid für 2022, der korrigierte Solibescheid für 2022, die Einkommensteuer wurde jedoch so belassen.

Nun gibt es folgende Punkte, die im Nachgang dann eben nicht mehr berücksichtigt wurden aufgrund der Schätzung:

• Das Kontrollmaterial enthält Zahlungen an mich, die das Steuerjahr 2021 betreffen. Schätzung wurde für 2021 ja auch keine vorgenommen. Da ich die StE eingereicht habe, müsste ich diese Zahlungen demnach doppelt versteuern.
• Verschiedene Beurteilungen des Sachverhalts. Anwendung der Schätzung bei der Einkommensteuer, Anwendung der eingereichten StE bei der Gewerbesteuer + Soli
• In den Gewinnen, die das FA mir anhand des Kontrollmaterials zugerechnet hat, sind Beträge in 5-stelliger Höhe enthalten, die anhand eines Provisionsvertrages unmittelbar an eine andere Person weitergeleitet wurden (geht aus den o. g. Aufstellungen auch hervor). Diese Gewinne müssten eigentlich von dieser Person steuerlich getragen worden sein/zu tragen sein

Habt ihr Ideen, ob § 174 AO + § 177 AO greifen könnte oder sonstige Ansätze? Oder bleibt mir nichts anderes mehr übrig, als die Schätzung so zu akzeptieren?

Vielen Dank vorab & eine schöne Woche an alle!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2458 Beiträge, 857x hilfreich)

Zitat (von vl678):
Habt ihr Ideen, ob § 174 AO + § 177 AO greifen könnte oder sonstige Ansätze?

Möglichkeiten sollte Dir Dein Steuerberater aufzeigen...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14961 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aus eigener Unwissenheit und dummerweise keinerlei steuerlichen Erfahrungswerte wurde die Einspruchsfrist verstrichen,
Wer hat die Frist verstreichen lassen? Du, oder der Steuerberater?

Du schreibst ja auch, dass du "direkt einen Steuerberater mit dem Sachverhalt beauftragt" hast. Das passt irgendwie nicht zusammen ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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