Scheidung, Unterhalt, aussergewöhnliche Belastung

20. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Zentus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung, Unterhalt, aussergewöhnliche Belastung

Liebe Experten,
bin seit Oktober geschieden und habe das ganze Jahr über Unterhalt an meine Ex-Frau gezahlt. (Vor der Scheidung kam der Trennungsunterhalt.)
Nun habe ich gelesen, dass man den Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung absetzen kann.
Aber wie geht das genau?
Das Formular "Außergewöhnliche Belastungen" enthält keine Zeilen für Scheidungs-Unterhalt. Wo trägt man das ein? Und wie muss man das richtig belegen? Muss ich einen Nachweis über die (geringen) Einkünfte meiner Frau erbringen? Das wäre schwierig, weil sie nicht mit mir spricht.
Auch ist mir nicht klar, warum es diese Steuerersparnis überhaupt gibt (natürlich freue ich mich). Weiss jemand, was das soll? Dann könnte ich vielleicht verstehen, wie ich das richtig ausfülle und belege.
Könnt ihr mir hier helfen?
Danke,
Z

Übrigens, meine Ex-Frau würde sich nie mit mir auf irgendwas einigen, deshalb kann ich nicht über Sonderkosten absetzen.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49996 Beiträge, 17519x hilfreich)

Zitat (von Zentus):
Aber wie geht das genau?


Indem man die Anlage Unterhalt verwendet.

Zitat (von Zentus):
Und wie muss man das richtig belegen?


Z.B. durch Kontoauszüge o.ä.

Zitat (von Zentus):
Muss ich einen Nachweis über die (geringen) Einkünfte meiner Frau erbringen?


Mindestens müssen die Angaben zu den Einkünften Deiner Ex.Frau richtig sein.

Zitat (von Zentus):
Auch ist mir nicht klar, warum es diese Steuerersparnis überhaupt gibt (natürlich freue ich mich). Weiss jemand, was das soll?


Das vermindert doch Deine Leistungsfähigkeit. Da es sich zudem nicht um eine freiwillige Zahlung handelt, halte ich es für folgerichtig, dass der Unterhalt absetzbar ist.

In vielen Fällen ist e übrigens vorteilhafter, den Unterhalt als Sonderausgabe geltend zu machen und nicht als außergewöhnliche Belastung. Hast Du diese Möglichkeit geprüft?

Zitat (von Zentus):
Übrigens, meine Ex-Frau würde sich nie mit mir auf irgendwas einigen, deshalb kann ich nicht über Sonderkosten absetzen.


Sie muss sich auch nicht mit Dir einigen. Sie kann sich das auch gerne kostenpflichtig von einem Richter erklären lassen, dass sie zur Zustimmung zum Sonderausgabenabzug verpflichtet ist, wenn Du ihr zusagst, die ihr entstehenden Nachteile zu ersetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zentus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

die Anlage Unterhalt, wusste nicht mal, dass es die gibt!
Ein grosses Danke für die Antwort, und dann auch noch so schnell.
Werde ich so machen.

Z

0x Hilfreiche Antwort

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