Hallo Leute habe folgendes Problem.( Leider nicht in kurzen Worten zu fassen)
War 20 Jahre verheiratet und habe mit meinem Mann immer eine gemeinsame EST-Erklärung abgegeben. Da mein Ex selbständig ist, hatte ich die Steuerkl-3 er die 5.
Bin im Dezember 2002 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und wurde im Juli 2004 geschieden.
Da ich 2002 noch bis Dezember mit ihm unter einem Dach gelebt habe, haben wir beschlossen auch noch für dieses Jahr die gemeinsame Steuererklärung abzugeben.
Er hat von mir im März 2003 alle Unterlagen und Unterschriften angefordert und bekommen.
Im Zuge des Scheidungsverfahrens wurde er mehrfach aufgefordert den EST-Bescheid für 02 vorzulegen. Er hat aber meinem RA nur eine Kopie der Steuererklärung sowie der Berechnung seiner Steuerberaterin vorgelegt. Laut der Steuererklärung sollte eine gemeinsame veranlagung durchgeführt werden. Die Berechnung der St-beraterin belief sich auf eine Nachzahlung von ca 1200 Euro. Letzten Monat bekam ich vom FA eine Aufforderung meine Steuererklärung für 02 abzugeben. Ein Anruf beim FA ergab folgenden Sachverhalt. Mein Ex hat gegen unserer Absprache und ohne mich zu informieren einfach eine getrennte Veranlagung durchgeführt, sowie die ESt-Erklärung erst im Juni04 abgegeben. Daher mußte ich jetzt die Steuererklärung nochmals ausführen. End vom Lied: Ich soll jetzt die Ca. 1200 Euro sowie Verzugszinsen nachzahlen. Es wird vermutlich so sein, das die Steuerberaterin Ihm den Tip zur getrennten Veranlagung gegeben hat, da auf grund der Steuerklasse ich nachzahlen darf. Da ich arbeitslos bin, habe ich gar nicht die finanziellen Möglichkeit die mir entstandene Steuerschuld zu bezahlen. Wie verhalte ich mich jetzt dem FA gegenüber? Habe ich rechtliche Möglichkeiten meinem EX gegenüber (z.B. Anfechtung des Steuerbescheides)? Oder kann ich mich einfach übers Ohr gehauen fühlen?
Für Antworten und Tips danke ich schon jetzt
Gruß Beate
Scheidung / Steuernachzahlung
Haben Sie sich versteuert?
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Dein Ehemann durfte gar nicht die getrennte Veranlagung beantragen.
Das ist zwar nach dem Steuerrecht möglich, nicht jedoch nach dem Familienrecht.
Für das Jahr, in dem die Ehe noch komplett bestanden hat (2002?), ist das BGH-Urteil vom 12.06.2002 - XII ZR 288/00
interessant.
Für das Jahr, in dem Ihr Euch getrennt habt gilt das Urteil BGH FamRZ 1977/38
.
Die Kernaussage ist, dass ein Ehegatte vom anderen verlangen kann, eine gemeinsame Veranlagung durchzuführen, wenn der andere so gestellt wird, als hätte er die getrennte Veranlagung durchgeführt.
Eine gemeinsame veranlagung ist noch so lange möglich, wie Dein Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.
Dein Anwalt wird Dir die genannten Urteile sicher im Detail erläutern können.
--- Posting wurde vom Admin editiert
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Hallo ihr zwei, danke euch für die Antworten.
Hab morgen Termin bei meinem Anwalt. Mal sehen was dabei raus kommt.
@Kanalmeister,
hattest recht mir bleibt nur noch eine Klage.
Mein Anwalt hat meinen Ex aufgefordert bis zum 31.12.04 die Hälfte zu zahlen. (Was er aber nicht tun wierd, da bin ich mir sicher)
Also wird am 02.01.05 die Klage eingereicht.
P.s. allen die hier im Forum sind wünsche ich schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr
--- Posting wurde vom Admin editiert
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