Hallo nochmal,
ich wurde 2008 auch geschieden.
Meine Kosten betrugen ca. 300 EUR
(mein Ex hat die Scheidung eingereicht und
ich habe keinen Einwand erhoben. Daher so günstig).
Kann ich diese Kosten auch irgendwo absetzen
z.B. bei den Sonderausgaben?
Danke und Gruss
Safira
Scheidung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
In meinen Unterlagen habe ich nur gefunden, dass Scheidungskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können. Eine Möglichkeit des anderweitigen Ansatzes habe ich nicht gefunden.
Hmmhh,...
Ich habe aber mal vor langer Zeit gelesen, dass man Scheidungskosten
absetzen kann. Allerdings weiss ich nichts genaueres...
Vielleicht war diese Möglichkeit auch in Verbindung mit irgendwas
(z.B. Unterhaltszahlungen,...).
Danke für die Hilfe.
Gruss
Safira
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Danke für die Info.
Ich hab noch andere aussergewöhnliche Belastungen
wie Krankheitskosten in Höhe von fast 2000 EUR (bin privat
versichert und wurde 08 zweimal operiert, Vers. hat nicht alles
übernommen) und Unterhaltszahlungen von ca. 640 EUR im Monat.
Ich denke, dass ich da dann die Kosten wohl absetzen werde.
Verlieren kann ich dabei ja nichts.
Nochmal danke und Gruss
Safira
Nein Eugenie, das hier ist ein Laienforum.
Meine Quelle bezog sich H33.1 - 33.4 der LStH, die eben schreiben
quote:
Aufwendungen für die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen
Sofern Du für Deine Angaben eine Quelle hast, bitte ich dich, uns diese zur Aufklärung ebenfalls mitzuteilen. Ich lasse mich gerne belehren, lese aber für anders lautende Meinungen immer gerne nach, wo diese herkommen.
Und jetzt?
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