Scheidungskosten absetzbar?

1. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 12x hilfreich)
Scheidungskosten absetzbar?

Hallo,
ist es möglich die Kosten der Scheidung als aussergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend zu machen?
Falls ja, was genau ist absetzbar?

Vielen Dank im Voraus :-)

LG
S.P.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tehlerfeufel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, alle Scheidungskosten, also z.B. Anwalt, Gericht, Fahrtkosten usw..

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank :-)

Das trage ich dann also unter aussergewöhnliche Belastungen ein?
Kann ich die Anwaltskosten für die Scheidung, als auch die Notarkosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung ansetzen oder jeweils nur eine Variante?

Nochmals Danke :-)

LG
S.P.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tehlerfeufel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 17x hilfreich)

Was hat der Notar denn im Wesentlichen beurkundet?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

der Notar hat alle Formalitäten nach einer Scheidung beurkundet (Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnregelung...usw...).

Der Anwalt (nicht der Notar) hat letztlich die Scheidung vor Gericht vertreten.

LG und einen schönen Abend :-)

S.P.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Bedenken Sie aber, daß Ihre Kosten erstmal um die zumutbare Belastung bereinigt werden.

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