Hallo,
ist es möglich die Kosten der Scheidung als aussergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend zu machen?
Falls ja, was genau ist absetzbar?
Vielen Dank im Voraus :-)
LG
S.P.
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Scheidungskosten absetzbar?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Ja, alle Scheidungskosten, also z.B. Anwalt, Gericht, Fahrtkosten usw..
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Hallo,
vielen Dank :-)
Das trage ich dann also unter aussergewöhnliche Belastungen ein?
Kann ich die Anwaltskosten für die Scheidung, als auch die Notarkosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung ansetzen oder jeweils nur eine Variante?
Nochmals Danke :-)
LG
S.P.
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Was hat der Notar denn im Wesentlichen beurkundet?
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Hallo,
der Notar hat alle Formalitäten nach einer Scheidung beurkundet (Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnregelung...usw...).
Der Anwalt (nicht der Notar) hat letztlich die Scheidung vor Gericht vertreten.
LG und einen schönen Abend :-)
S.P.
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Bedenken Sie aber, daß Ihre Kosten erstmal um die zumutbare Belastung bereinigt werden.
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