Scheidungskosten steuerlich absetzbar? Außergewöhnliche Belastung?

28. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)
Scheidungskosten steuerlich absetzbar? Außergewöhnliche Belastung?

Hallo,
seit 20 Monaten lebe ich in Scheidung, die Scheidung ist leider immer noch nicht ausgesprochen worden. Im März diesen Jahres ist mir Prozeßkostenhilfe bewilligt worden mit einer monatlichen Ratenzahlung von 100 Euro. Kann ich diese Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen? Ich habe auch eine vermietete Eigentumswohnung, für die ich monatlich 400 Euro mehr bezahlen muss, als an Miete reinkommt, die Wohnung stand auch 4 Wochen leer und wurde renoviert.
Meine Fragen:
Kann ich die monatliche Ratenzahlung PKH, die Mehrkosten für die ETW und den Leerstand der Wohnung, Renovierung steuerlich absetzen?
Wer weiss Bescheid?
Danke im voraus
Keken

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Scheidungskosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Das geht aber erst ab einer bestimmten Höhe, da man abhängig vom Einkommen und Familienstand einen gewissen Selbstbehalt hat.
Wenn Du keine Kinder hast, sind das wahrscheinlich 6% des Gesamtbetrages der Einkünfte (Einkommen > 15.340€).

Bei vermieteten Wohnungen muss man die Einnahmen abzüglich Werbungskosten und Abschreibung versteuern. Dabei kann auch ein negativer Betrag herauskommen, so dass man etwas von der Steuer absetzen kann.

Der Leerstand reduziert einfach die Einnahmen und führt über diesen Weg zu einer Steuerersparnis. Die Renovierung ist abzugsfähig und bei den Mehrkosten kommt es darauf an, worum es sich genau handelt.

Bei Darlehen z.B. kann man die Zinszahlungen absetzen, aber nicht die Tilgung.

Üblicherweise ergibt sich aber aufgrund der Abschreibung ein Verlust, der höher liegt, als die tatsächlichen Zuzahlungen.

Deine nächste Steuererklärung sollte aber von einem Steuerberater oder einem fachkundigen Bekannten gemacht werden. Dir fehlen offensichtlich erhebliche Kenntnisse im Steuerrecht.

Aufgrund der vermieteten Eigentumswohnung wird Dir der Lohnsteuerhilfeverein nicht weiter helfen dürfen.

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