Schenkung 400.000 €, Schenker verstirbt innerhalb der 10 Jahresfrist, weitere Erbmasse 250.000 €

14. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go624914-67
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung 400.000 €, Schenker verstirbt innerhalb der 10 Jahresfrist, weitere Erbmasse 250.000 €

Hallo zusammen,

Folgender Fall:
Der Schenker schenkt 400.000 € an sein Kind (Vater --> Kind 400.000 € Freibetrag), sodass der Beschenkte KEINE Schenkungssteuer zahlen muss.

Jetzt verstirbt der Vater/Schenker nach 5 Jahren und das Kind erhält nochmals 250.000 € als Erbmasse.

Wie berechnet sich jetzt die Schenkung= Erbschaftssteuer?

Ist nach den 5 Jahren, die seit der Schenkung der 400.000 € vergangen sind, 50 % des Schenkungswertes wieder frei (=200.000 €), sodass das Kind nur 50.000 € versteuern muss ?

Oder müssen die gesamten 250.000 € versteuert werden, da man erst nach 10 Jahren wieder den Freibetrag neu ansetzen kann?

Oder berechnet sich das vollkommen anders?

Danke für eure Einschätzung.

Grüße
Thomas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Oder müssen die gesamten 250.000 € versteuert werden, da man erst nach 10 Jahren wieder den Freibetrag neu ansetzen kann? So ist es. Der Steuersatz beträgt übrigens 11 %.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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