Hallo zusammen,
Folgender Fall:
Der Schenker schenkt 400.000 € an sein Kind (Vater --> Kind 400.000 € Freibetrag), sodass der Beschenkte KEINE Schenkungssteuer zahlen muss.
Jetzt verstirbt der Vater/Schenker nach 5 Jahren und das Kind erhält nochmals 250.000 € als Erbmasse.
Wie berechnet sich jetzt die Schenkung= Erbschaftssteuer?
Ist nach den 5 Jahren, die seit der Schenkung der 400.000 € vergangen sind, 50 % des Schenkungswertes wieder frei (=200.000 €), sodass das Kind nur 50.000 € versteuern muss ?
Oder müssen die gesamten 250.000 € versteuert werden, da man erst nach 10 Jahren wieder den Freibetrag neu ansetzen kann?
Oder berechnet sich das vollkommen anders?
Danke für eure Einschätzung.
Grüße
Thomas
Schenkung 400.000 €, Schenker verstirbt innerhalb der 10 Jahresfrist, weitere Erbmasse 250.000 €
14. Januar 2023
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Frage vom 14. Januar 2023 | 13:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung 400.000 €, Schenker verstirbt innerhalb der 10 Jahresfrist, weitere Erbmasse 250.000 €
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2023 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Oder müssen die gesamten 250.000 € versteuert werden, da man erst nach 10 Jahren wieder den Freibetrag neu ansetzen kann? So ist es. Der Steuersatz beträgt übrigens 11 %.
Und jetzt?
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