Guten Morgen,
ggf. können Sie mir helfen.
meine Eltern haben vor langer Zeit (20 Jahre her) beschlossen per Notar ihr Haus an mich zu verschenken. So auch vollzogen!
Sie haben sich natürlich ein unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt.
Es ist eine kleine Einliegerwohnung im Haus vorhanden, die an einen Studeneten vermietet werden kann.
Nun die eigentliche Frage: die Eltern müssen ja auf Grund des unentgeltlichen Wohnrechts keine Miete bezahlen (Thema: Vermietung an Verwandte kann dann wohl ausgeschlossen werden).
Der Studtent überweist dann monatlich seine Miete. Wer erhält und wer versteuert die Miete? Ich als Beschenkter? Bin ich Eigentümer (wirtschaftl und rechtl)? oder sind die Eltern, die im Haus wohnen, die eigentlichen Vermieter und Versteuerer?
Vielen Dank für eine Aussage.
Grüße
Michael
Schenkung Elternhaus - Vermietung an dritte
15. Oktober 2019
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Frage vom 15. Oktober 2019 | 10:14
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Elternhaus - Vermietung an dritte
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2019 | 10:41
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht.
Da die Schenkung notariell ablief gehe ich davon aus, dass Du da drin stehst.
Dann bist Du natürlich auch der Vermieter und musst die Einnahmen versteuern.
#2
Antwort vom 15. Oktober 2019 | 10:59
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen dank. ist total plausibel.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2019 | 14:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16807x hilfreich)
Wenn sich das Wohnrecht der Eltern auf das gesamte Haus, also auch auf die Einliegerwohnung bezieht, die jetzt vermietet werden soll, dann ist die Antwort nicht so ganz einfach.
Ein Wohnrecht berechtigt den Inhaber dieses Rechtes nicht zur Vermietung, auf der anderen Seite ist aber der Eigentümer ebenfalls nicht berechtigt, die Wohnung zu vermieten.
Eigentümer und Wohnrechtinhaber müssen sich daher einigen, wie sie mit so einer Situation umgehen.
Zitat:Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht.
Da die Schenkung notariell ablief gehe ich davon aus, dass Du da drin stehst.
Dann bist Du natürlich auch der Vermieter und musst die Einnahmen versteuern.
Wenn es sich nicht um ein Wohnrecht, sondern um ein Nießbrauchrecht handeln würde, dann wäre die Sachlage einfacher. In so einem Fall hätte der Eigentümer kein Vermieteungsrecht. Das alleinige Recht zur Vermietung läge vielmehr beim Inhaber des Nießbrauchrechtes.
Die pauschale Aussage, dass derjenige, der als Eigentümer im Grundbuch steht auch Vermieter ist, ist somit in der Pauschalität falsch.
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