Schenkung Kind an Eltern

12. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kat9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Kind an Eltern

Hallo,

aus erbrechtlichen Gründen habe ich als Minderjährige vor über 10 Jahren ein Viertel der Immobilie meiner Eltern geschenkt bekommen. Nun sind meine Eltern verzogen, an der jetzigen Eigentumswohnung halte ich ebenfalls 25%.
Jetzt möchte ich meinen Teil meinem Vater schenken, so dass meine Eltern jeweils 50% der Wohnung besitzen.
Wonach bestimmt sich der Wert der Immobilie? Wonach werden die Gebühren für den Notar, die Grundbuchumtragung sowie die Steuern berechnet?

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Gebühren für Notar und Grundbucheintragung richten sich nach dem Verkehrswert.

Die Schenkungssteuer bemisst sich nach dem Ertragswert, wobei nur ein Freibetrag von 10.300€ besteht.

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#2
 Von 
Kat9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wird der Verkehrswert bestimmt? Muß ich einen Gutachter bestellen?

Vielen Dank für die Antwort! :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Prinzipiell mußt Du das nicht. Du darfst ihn halt nicht so niedrig ansetzen, daß der Notar seine Gebühren in Gefahr sieht.

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