Zum Sachverhalt:
Tochter soll ETW von den Eltern als Schenkung erhalten, unter Vorbehalt eines freien Widerrufs.
Eltern lassen Nießbrauchsrecht für sich eintragen um
a) laufende EHZ nicht zu unterbrechen
b) einen Weiterverkauf zu erschweren
Somit wohnt Tochter unentgeltlich, Eltern haben den "wirtschaftlichen Nutzen", der jedoch 0,00 Teuro ist.
Sinn soll sein, vorgezogenes Erbe durch Schenkung.
Fragen hierzu:
Ist im vorliegendem Fall der Schenkungsfreibetrag für verwandt 1. Grades anwendbar?
Entsteht aus dem Nießbrauchrecht eine gesonderte Steuerschuld?
Nochmals Grunderwerbssteuer fällig?
Ich komme mit folgendem Satz nicht zurecht: :-))
"Die Übertragung unterliegt der Schenkungssteuer, wobei die Schenkungssteuer bis zum Wegfall des Nießbrauchs zinslos gestundet wird."
Wer kann hier Hilfestellung geben? Danke
mfg
Schenkung-Nießbrauch-Steuer?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
hallo belle,
über den nicht verstandenen satz brauchst du dir wohl keine gedanken machen. ich unterstelle: die etw gehört deinen eltern jeweils zur ideellen hälte. damit würde dir jeder elternteil im wege der sog. vorweggenommenen erbfolge seinen anteil übertragen.wenn es sich bei der etw um eine mehr oder weniger normale, vielleicht auch hochwertig ausgestattete etw handelt, dürften die freibeträge ohnehin nicht überschriftten werden. damit fällt keine schenkungssteuer an, die bis zum wegfall des nießbrauchs gestundet werden müsste. i.Ü.: im fall der gestundeten steuer kann die steuerbelastung deutlich reduziert werden, wenn trotz möglich stundung die grds. zu einem späteren zeitraum fällige steuer - natürlich abgezinst - sofort gezahlt wird.
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