Sehr geehrte Damen und Herren,
von meinen Eltern wurde mir vor 2 Jahren eine Immobilie per Schenkung überschrieben. Hierbei habe ich auch eine Verzichtserklärung auf jegliches weitere Erbe unterzeichnet.
Jetzt hat sich herausgestellt, das mein Vater massiv Steuerschulden angehäuft hat, die inkl. Zins und Strafe nicht vom Betrieb meines Vaters gedeckt werden. Zum Zeitpunkt der Schenkung wusste mein Vater nichts von der drohenden Steuerlast.
Für mich stellt sich jetzt die Frage ob hier auch auf mich Kosten bez. der Schenkung zukommen, falls die Steuerschulden nicht gedeckt werden?
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert zijo79 am 28.12.2014 17:30
Schenkung - Steuerschuld
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



"Haben Kinder von ihren Eltern Immobilien übernommen, müssen sie wegen Steuerschulden der Eltern unter bestimmten Umständen die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz dulden. Das Finanzamt kann in einem solchen Fall mit Erlass eines Duldungsbescheids die Anfechtung der Grundstücksübertragung wegen Gläubigerbenachteiligung erklären, so das Hessische FG mit Urteil vom 9.11.2011 (Az. 3 K 1122/07
)."
Quelle:https://www.business-on.de/koeln-bonn/immobilienschenkung-zwangsvollstreckung-gegen-kinder-wegen-steuerschulden-der-eltern-_id36015.html
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Danke für die Antwort, wie wird in diesem Fall der Wert des Hauses berechnet? Werden wertsteigernde Maßnahmen, Umbauten und Sanierungsmaßnahmen angerechnet? Müssen dafür Rechnungen vorliegen und wie wird bei erbrachten Eigenleistungen Verfahren?
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