Schenkung & Wohnrecht

31. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
fasti
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 3x hilfreich)
Schenkung & Wohnrecht

Hallo zusammen,

kurze Frage zur Schenkung & Wohnrecht:

Ehepartner A und B haben zwei Kinder X und Y. Ehepartner A ist im Alleinbesitz von 2 Immobilien.

Ehepartner A will Kind X eine Immobilie überschreiben (also schenken) und sich und seinem Ehepartner B ein Wohnrecht einräumen lassen. Stellt das Einräumen eines Wohnrechtes des Ehepartner B eine Schenkung an den Ehepartner da, weil Ehepartner A im Alleinbesitz ist, so dass dies ggfs. Schenkungssteuer (die Ehepartner B zahlen müsste...) auslöst unterstellend die Freibeträge unter Ehepartner (500.000€ ) sind bereits ausgeschöpft?

Danke & Gruß!

-- Editiert von Moderator am 31.01.2021 20:59

-- Thema wurde verschoben am 31.01.2021 20:59

-- Editiert von fasti am 01.02.2021 00:20

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fasti
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 3x hilfreich)

Keiner eine Idee/Meinung dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46304 Beiträge, 16426x hilfreich)

Zitat:
Stellt das Einräumen eines Wohnrechtes des Ehepartner B eine Schenkung an den Ehepartner da


Nach meiner Auffassung ja

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4473 Beiträge, 1065x hilfreich)

Dennoch dürfte es günstiger sein als wenn X es der B nach der Überschreibung einräumen würe.
Zumindest wenn das steuerpflichtige Vermögen von A an B weniger als 600.000 Euro beträgt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fasti
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 3x hilfreich)

Woher kommen jetzt die 600.000€? Wenn es eine Schenkung unter Eheparter sind, kann doch B 500.000€ geschenkt bekommen, oder?

Zitat (von Cybert.):
Dennoch dürfte es günstiger sein als wenn X es der B nach der Überschreibung einräumen würe.
Zumindest wenn das steuerpflichtige Vermögen von A an B weniger als 600.000 Euro beträgt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4473 Beiträge, 1065x hilfreich)

Zitat (von fasti):
Woher kommen jetzt die 600.000€?

Ich sprach nicht vom Freibetrag, sondern vom steuerpflichtigen Teil!
S. § 19 ErbStG.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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