Sachverhalt:
Ehefrau kauft fremdvermietete Immobilie. Sie steht alleine im Grundbuch.
Der Kauf wird über ein Darlehen finanziert.
1. Darlehensnehmer sind die Eheleute.
2. Die Darlehenstilgungen werden nur über die Mieteinnahmen geleistet. (Vermieter ist ja die Ehefrau).
3. Nun wird eine Lebensversicherung des Ehemannes fällig. Diese wird zur Darlehenstilgung verwendet.
Frage: Inwieweit handelt es sich bei obigem Sachverhalt um schenkungsteuerliche Erwerbe der EF vom EM? Freibeträge usw. sind nicht so wichtig. Mich interessieren nur die grundsätzlichen Erwerbe.
Führt zum Beispiel die Tatsache, dass das Darlehen auf beide Eheleute benannt ist, schon zu einem Erwerb, weil die Bank theoretisch auch den EM in Anspruch nehmen kann?
Tatsächlich werden die Tilgungen des Darlehens bis dato ja NUR durch die Mieteinnahmen der EF beglichen.
Führt die Ablösung des Darlehens durch die LV des EM zur einer Schenkung i.H.v. 100 % des Ablösebetrages oder nur zu 50 %? 100 % weil das Objekt komplett der EF gehört? 50 % weil das Darlehen zur Hälfte dem EM gehört?
vielen Dank!
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
150 Aufrufe und keine Antwort? Ist das wirklich so schwierig?
-- Editiert Schtreicher am 21.09.2011 09:06
Schenkung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Laut früheren Threads bist du Steuerberater. Sollte man da solch einfache Fragen nicht selbst beantworten können?
Das stimmt, aber ich mache keine Erbschaft/Schenkungsteuer.
Und wenn es so einfach wäre, dann hättest du es ja auch beantworten können.
Wohl doch nicht so einfach, stimmts?
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
nicht mal hh antwortet...
auch in den anderen Foren keine Antwort
auch ein Bezahl-Anwalt sagt "kann sein - kann nicht sein"...
aber es ist ja soooo einfach, ne! ????
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
Die Ironie meines Postings war wohl leider nicht ausreichend erkennbar.
Tatsächlich wird gerade die Komplexität deiner Frage (die ja selbst ein Fachanwalt offenbar nicht abschließend beantworten konnte) der Grund dafür sein, dass du auch in diesem Laien forum nicht innerhalb eines halben Tages eine Antwort erhälst. Da bringen dann auch Doppelpostings und Drängeln nichts. Die Antwort auf deine Frage, ist nicht mal eben gerade runtergeschrieben. Wenn man hier die wesentlichen Eventualitäten berücksichtigen möchte, ergibt das schon einen kleinen Aufsatz.
-- Editiert _T_ am 22.09.2011 17:32
Das hört sich ja schon besser an.
Ich kann halt nicht verstehen, was an der Frage so schwer sein soll.
Wenn ein Mann aus seiner Lebensversicherung ein gemeinsames Darlehen tilgt, wodurch ein Haus abgesichert ist, dass im Alleineigentum der Ehefrau steht, dann müsste der Fall doch eigentlich klar sein.
Ich habe leider von Familienrecht wenig Ahnung.
Wenn mir jemand sagt, wie hoch eine Schenkung ist, kann ich spielend die Abzüge, Freibeträge, Steuerklassen, Schenkungsteuer berechnen, aber für die Bemessungsgrundlage fließt eben das Familienrecht mit ein.
Ich meine ja auch, dass der Güterstand der Eheleute eine Rolle spielen müsste, aber das hat "der Fachanwalt" nicht mal gefragt/beachtet.
Wobei der Fall selbst doch eigentlich alltäglich sein wird.
Naja...
Danke dennoch
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
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