Sachverhalt: 1992 kauften wir eine Eigentumswohnung von den Eltern meiner Frau. Die Eigentumswohnung kostete damals ca. 300.000DM, ein Teil der Kaufsumme wurde sofort bezahlt bzw. mit Übernahme von Grundschulden übernommen. Der Rest von 100.000DM wird vorläufig gestundet. Im notariell beglaubigtem Vertrag steht: Der Restbetrag von 100.000DM wird vorläufig gestundet.
1995 haben die Eltern meiner Frau erklärt, dass sie auf die Restsumme (also das gestundete Geld) verzichten. Wir haben uns gefreut und nichts mehr unternommen.
Nun tauchen folgende Fragen auf:
Handelt es sich dabei um eine Schenkung? Wenn ja, hätte diese doch notariell beurkundet werden müssen.
Geht dies nun auch rückwirkend - 1995? Wie muss ich dem Finanzamt den Verzicht mitteilen oder ist das nicht notwendig?
Schenkung?
21. April 2005
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Frage vom 21. April 2005 | 23:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung?
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#1
Antwort vom 23. April 2005 | 09:44
Von
Status: Unbeschreiblich (46302 Beiträge, 16425x hilfreich)
Ja, es handelt sich dabei um eine Schenkung.
BeiSchenkungen von Eltern an Kinder gibt es aber einen Freibetrag von 205.000€, so dass keine Steuern anfallen.
Eine Schenkung ist gültig, wenn sie notariell beurkundet wurde oder dadurch, dass sie vollzogen wird.
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