Schenkung an Großeltern

28. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
marcopolo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung an Großeltern

Hallo Steuerbegeisterte,

muss ich etwas beachten, wenn ich meine Oma beschenken will? Andersrum findet sich ja des Öfteren. Ich möchte ihr eine größere Summe (quasi "Ausbildungsdarlehen" wie Autonutzung usw.) vermachen. Dabei möchte ich nicht in eine Steuerfalle tappen.

Nach Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer bin ich denke ich im letzten Block bei 20k € einzuordnen mit meinem Vorhaben und bleibe auch noch unter dem Betrag.

Jetzt macht Sie aber aus irgendeinem Grund Einkommenssteuererklärung, muss ich da aufpassen mit Schenkung? Sollte ich stattdessen z. B. etwas aus ihrem Privatvermögen kaufen? Etwa das Auto zum damaligen Neupreis abkaufen oder ist das dann Gewinnerzielung?

Auf jeden Fall will ich das Geld nicht bar übergeben :-)

Muss ich die Überweisung(en) irgendwie gut kenntlich machen?

Danke vorab, guten Rutsch allen Lesern.

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
marcopolo123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eugenie,

vielen Dank für die Antwort. Kannst du noch kurz sagen, auf welcher Grundlage das so möglich ist? Lag ich mit der Ausführung zur Schenkungssteuer richtig? Muss ich das in Überweisungen kenntlich machen?

Nochmals danke und guten Rutsch.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Schenkungen sind kein Einkommen, daher müssen die diese nicht in der ESt-Erklärung angegeben werden.

Kenntlich gemacht werden muss es in Überweisungen nicht, schaden tut's aber auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

die Schenkung muss aber dem Finanzamt - formlos - angezeigt werden, von beiden Parteien.

quote:
Sollte ich stattdessen z. B. etwas aus ihrem Privatvermögen kaufen?
Wie soll denn das funktionieren? Das was du ihr abkaufst gehört ja dann dir.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen