Schenkung an Studentin und zurück - Steuerhinterziehung?

16. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung an Studentin und zurück - Steuerhinterziehung?

Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Angenommen eine Großmutter schenkt ihrer Enkelin 60.000€ (steuerfrei, da unter 200.00€). Die Enkelin legt dieses Geld auf einem Festgeldkonto mit aktuell ca. 4% Zinsen an. Die Enkelin (keine Einkünfte) zahlt keine Abgeltungssteuer, da die Zinsen unter 10.908€ liegen. In 5 Jahren schenkt die Enkelin ihren Eltern und ihrer Schwester jeweils 20.000€. Diese schenken jeweils die 20.000€ wieder zurück an die Großmutter.
Ist das Steuerhinterziehung oder aufgrund der Einhaltung der Obergrenzen legal?
Grüße
raimuell

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14606 Beiträge, 4505x hilfreich)

Hallo,

erstmal gehe ich davon aus, dass die Enkelin zum Zeitpunkt der (Rück)Schenkung älter als 18 Jahr ist/war (sonst wäre es sowieso unzulässig).

Die Schenkungen sind dann erstmal allesamt steuerfrei.
Das Problem könnte aber die Kettenschenkung sein (die Eltern bekommen das Geld nur, um es an die Großmutter weiter zu reichen). Das wäre Gestaltungsmissbrauch, und es würde so behandelt, als ob direkt geschenkt worden wäre.
Ob es gelingt glaubhaft zu machen, dass die Eltern nicht verpflichtet waren das Geld weiter zu reichen möchte ich nicht einschätzen.

Und ich weise darauf hin, dass die Schenkungen angezeigt werden sollten (siehe §30 ErbStG).

Stefan

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#2
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, sie ist längst über 18 und das mit dem Zurückzahlen muss ja nicht gleichzeitig geschehen, da können auch Monate dazwischen liegen, oder Jahre.
Danke für den Hinweis mit der Meldung beim FA, wird gemacht :wink:

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48974 Beiträge, 17243x hilfreich)

Auch wenn es sich nicht um Steuerhinterziehung handelt, so kann es sich dennoch um Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) handeln. Dann würde für die Rückschenkungen Schenkungssteuer anfallen.

Warum wird das Geld nicht einfach auf den Namen der Oma angelegt?

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2550 Beiträge, 675x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum wird das Geld nicht einfach auf den Namen der Oma angelegt?
Zitat (von raimuell):
Die Enkelin (keine Einkünfte) zahlt keine Abgeltungssteuer, da die Zinsen unter 10.908€ liegen.


taxpert

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and you're working for no one but me!"

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#5
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum wird das Geld nicht einfach auf den Namen der Oma angelegt?


Weil die Großeltern durch weiteres Festgeld sonst über den Freibetrag kommen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48974 Beiträge, 17243x hilfreich)

Wenn die Studentin die Zinsen erhalten und behalten soll, dann kann das auch im Rahmen eines Nießbrauchs erfolgen.

Dadurch wird das Ziel erreicht, dass die Studentin die Zinsen versteuert, gleichzeitig aber Schenkungen vermieden werden, die tatsächlich gar keine Schenkungen sind.

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#7
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis. Aber muss ein Nießbrauch nicht notariell beurkundet werden? Das gäben die Summen nicht her. Zudem besteht zwischen den Verwandten 100% Vertrauen.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48974 Beiträge, 17243x hilfreich)

Zitat (von raimuell):
Aber muss ein Nießbrauch nicht notariell beurkundet werden?


Nein, das ist nur bei Immobilien vorgeschrieben.

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#9
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Ka, warum man bei so einem Konstrukt mit einer Schenkung im Kreis arbeiten will anstatt mit Schulden, die zurückgezahlt werden.

Schulden sind nämlich steuerfrei. So machen es die Reichen schließlich auch.
Die erzielten Spekulationsgewinne, kann die Enkelin dann einmalig an die Großmutter verschenken. Die sollten ja locker unter dem Freibetrag bleiben.


Gibt natürlich noch massig andere Sachen, die man da steuerlich optimieren könnte. Mit Zinsen für die Darlehn und möglichen steuerlich absetzbaren Kosten

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#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2550 Beiträge, 675x hilfreich)

Wenn Du uns jetzt noch mit deinem Wissen erhellst, wo bei dem angedachten Sachverhalt …

a) ein Spekulationsgewinn entsteht und

b) Zinsen oder andere Kosten als Wk absetztbar wären …

taxpert

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#11
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Die 4% auf dem Tagesgeld sind natürlich der Spekulationsgewinn.
Das das Wort Synonym benutzt wurde sollte klar sein, aber auch rein technisch und logisch ist absolut jegliche Form irgendeiner Geldanlage eine Spekulation. "Gewinn" hast du, wenn am Ende die Zahl größer ist als vorher.
Das stimmt natürlich nicht wirklich, aber so wird es halt leider steuerlich betrachtet.

Zum 2. Punkt.
Solche Infos gibt's nur gegen Bezahlung.
Das Sinnvollste wäre wohl die gute Nichte macht sich als Finanzberaterin selbständig und die arme Oma muss sie für ihre Dienste auch noch bezahlen. Ab da ist dann einiges möglich bei der Steuer.
Da es sowieso als linke Tasche, rechte Tasche Geschäft angedacht ist, zählt auch nur die gemeinschaftliche Gesamtsteuerlast und es ist egal ob und wie viel auf Seite der Oma oder Nichte rausgeholt wird.


Muss man natürlich gucken, ob sich der Aufwand für einen lohnt. Ich würde es einfach machen und "Steuern hinterziehen"

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#12
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2550 Beiträge, 675x hilfreich)

Bitte nicht persönlich nehmen, aber bereits der erste Satz zeigt von fehlenden Steuerkenntnissen, so dass es nicht wundert, das die Zielrichtung der zweiten Frage gar nicht verstanden wird! Eher im Gegenteil! Durch die Vorschläge zahlen Oma und Enkelin zusammen unterm Strich mehr Steuern!

taxpert

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#13
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorlagen für private Schuldscheine gibt es im Netz haufenweise. D.h. wenn beide einen Schuldschein unterschreiben entfällt die Meldepflicht beim Finanzamt? Und es gibt keine Anrechnung auf den Schenkungsfreibetrag innerhalb der 10 Jahre? Das wäre ja der einfachste Weg.

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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48974 Beiträge, 17243x hilfreich)

Zitat (von raimuell):
Vorlagen für private Schuldscheine gibt es im Netz haufenweise.


Was versteht man unter Schuldschein? Es sollte schon ein richtiger Darlehensvertrag abgeschlossen werden.

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#15
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte an sowas hier:
https://www.juraforum.de/muster-vorlagen/schuldschein

und da nur Nummer 3 und 5 übernehmen. Wäre das OK?

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48974 Beiträge, 17243x hilfreich)

Zitat (von raimuell):
und da nur Nummer 3 und 5 übernehmen. Wäre das OK?


Dass das Darlehen zinslos gewährt wird, sollte schon auch erwähnt werden. Daher 1. entsprechend umformulieren.

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#17
 Von 
raimuell
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, danke. Kann ja 0% Zinsen eingetragen werden.

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#18
 Von 
hellahagen
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dass das Darlehen zinslos gewährt wird, sollte schon auch erwähnt werden. Daher 1. entsprechend umformulieren.
Guten Abend. Da habe ich einen kleinen Einwand. Ist es nicht so das es für das FA keine Zinslose Darlehn gibt. Das FA legt in diesem Fall einen 6% Zins für das Darlehn fest. Und die Zinsen müssen dann jährlich als Zinseinnahmen versteuert werden. Ob die Zahlung durch den Darlehensnehmer erfolgte oder nicht. Das ist die Auskunft eines durch mich bezahlten Steuerberaters.Schönen Abend!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48974 Beiträge, 17243x hilfreich)

Zitat (von hellahagen):
Das FA legt in diesem Fall einen 6% Zins für das Darlehn fest.


Es sind 5,5%.

Zitat (von hellahagen):
Und die Zinsen müssen dann jährlich als Zinseinnahmen versteuert werden.


Das ist falsch.

Die ersparten Zinsen gelten vielmehr als Schenkung. Allerdings gibt es für Schenkungen der Großmutter an die Enkelin einen Freibetrag von 200.000€ innerhalb von 10 Jahren.

Zitat (von hellahagen):
Das ist die Auskunft eines durch mich bezahlten Steuerberaters.


Dann solltest Du die Zahlung wegen Falschberatung zurückfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hellahagen
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von raimuell):
Danke für den Hinweis. Aber muss ein Nießbrauch nicht notariell beurkundet werden? Das gäben die Summen nicht her. Zudem besteht zwischen den Verwandten 100% Vertrauen.

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 15. Februar 2024 14:49

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