Hallo mein Vater möchte mir aus dem Ausland (Türkei)
80.0000 Euro auf mein deutsches Konto überweisen.
Mir ist bewusst das man nach Erhalt des Geldes eine schenkungs Anzeige Formular gem. § 30 ErbStG ausgefüllt und ans Finanzamt übermittelt werden muss, damit keine Steuern anfallen. Schenkung ist ja von den Eltern innerhalb 10 Jahren Steuerfrei.
Die Frage ist jetzt im Formular steht Name Anschrift und steuernummer Steuer id Nummer,
Aber wie soll das mit Steuernummern gehen wenn mein Vater im Ausland sein Wohnsitz hat. Und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat. Weil er ist ja in Deutschland nicht mehr steuerPflichtig und eine Steuer Nummer hat er dann auch nicht.
Kann man den Bereich wo steuerid und Nummer steht einfach frei lassen ? Oder wie macht man das ?
Schenkung aus dem Ausland/ steuerfrei ?
11. Januar 2023
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Frage vom 11. Januar 2023 | 20:16
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung aus dem Ausland/ steuerfrei ?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2023 | 20:47
Von
Status: Philosoph (12965 Beiträge, 4230x hilfreich)
Hallo,
natürlich darfst du Daten die du nicht kennst oder die es gar nicht gibt weglassen, der Sachbearbeiter wird das schon einordnen können. Oder du schreibst einfach "Ausland", das reicht.
Ein richtiges Formular gibt es auch gar nicht, die Anzeige kann formlos erstellt werden.
Stefan
#2
Antwort vom 11. Januar 2023 | 20:53
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort
Aber die Schenkung von Eltern innerhalb 10 Jahren ist steuerfrei ?
Wenn man das nicht ausfüllt
Fallen steuern an stimmt’s ?
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#3
Antwort vom 11. Januar 2023 | 21:36
Von
Status: Philosoph (12965 Beiträge, 4230x hilfreich)
Hallo,
Ja, bis zu einem Betrag von 400.000 Euro.Zitat:Aber die Schenkung von Eltern innerhalb 10 Jahren ist steuerfrei ?
Nein, auch dann nicht. Es ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit.Zitat:Wenn man das nicht ausfüllt Fallen steuern an stimmt’s ?
Ich sage immer, dass man so ab der Hälfte des Freibetrages anzeigen sollte. Konkret in deinem Fall würde ich das aber auch schon bei 80.000 machen, und zwar weil das Geld aus dem Ausland kommt (die Bank muss es vielleicht aufgrund der Geldwäschegesetze sowieso melden, und da ist es immer gut, wenn man es auch schon gemacht hat).
Außerdem solltest du auch die AWV-Meldepflicht beachten (google mal danach).
Stefan
#4
Antwort vom 12. Januar 2023 | 16:46
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein, auch dann nicht. Es ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. :
Ich sage immer, dass man so ab der Hälfte des Freibetrages anzeigen sollte. Konkret in deinem Fall würde ich das aber auch schon bei 80.000 machen, und zwar weil das Geld aus dem Ausland kommt (die Bank muss es vielleicht aufgrund der Geldwäschegesetze sowieso melden, und da ist es immer gut, wenn man es auch schon gemacht hat).
Außerdem solltest du auch die AWV-Meldepflicht beachten (google mal danach).
Stefan
Hallo,
was soll dass denn sein?
.....Sollte, ....solltest,....Vielleicht. ..?
So kann man ein Horoskop erstellen aber keinen fundierten Rat in Steuerangelegenheiten.
Es gibt einen Steuerfreibetrag.
Und wenn dieser nicht überschritten wird werden keine Steuerpflichtigen Einnahmen erzielt.
Keine Steuerpflicht...Keine Anzeigepflicht.
#5
Antwort vom 12. Januar 2023 | 17:20
Von
Status: Master (4169 Beiträge, 669x hilfreich)
Unfug ohne Ende.ZitatEs gibt einen Steuerfreibetrag. :
Und wenn dieser nicht überschritten wird werden keine Steuerpflichtigen Einnahmen erzielt.
Keine Steuerpflicht...Keine Anzeigepflicht.
Selbstverständlich besteht die Anzeigepflicht für den Beschenkten.
Ausnahme:
Zitat:Wird die Schenkung unter Lebenden von einer deutschen Notarin bzw. einem deutschen Notar oder
einem deutschen Gericht beurkundet, übernehmen diese die Anzeige und Sie brauchen das Finanzamt nicht mehr zu informieren.
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/weitere-themen/erbschaft-und-schenkungsteuer/anzeigepflicht-bei-erbe-und-schenkung
#6
Antwort vom 12. Januar 2023 | 18:49
Von
Status: Philosoph (12965 Beiträge, 4230x hilfreich)
Hallo,
Du kennst dich offenbar überhaupt nicht aus.Zitat:was soll dass denn sein?
.....Sollte, ....solltest,....Vielleicht. ..?
Laut Gesetz muss man jede Schenkung anzeigen.
Da dann aber die Finanzämter mit Kleinigkeiten zugemüllt würden hat es sich eingebürgert, erst ab nennenswerten Beträgen tätig zu werden (das mit der Hälfte ist meine persönliche Meinung, es gibt sicher andere).
Ein solcher Rat wäre eine unerlaubte Steuerberatung.Zitat:So kann man ein Horoskop erstellen aber keinen fundierten Rat in Steuerangelegenheiten.
Ich gebe nur Tipps auf was man achten soll, wozu man sich weiter informieren soll, und wie ich es machen würde.
Außerdem verstehst du offenbar den Sinn des Konjunktivs speziell in Foren nicht.
Stefan
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