Hallo liebe Community,
folgendes Beispiel:
Stiefvater A überlasst Tochter B sein Auto als Dank dafür, dass sie ihm in den vergangenen Jahren oftmals geholfen hat (Haus reinigen, Kochen, Einkäufe etc.). Handelt es sich dabei um einen Leistungstausch und würde eine Umsatzsteuer anfallen? Wie wäre es bei einer gemischten Schenkung?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Liebe grüße
Kat
-- Editiert von kat05 am 17.09.2020 23:30
Schenkung mit Gegenleistung - Umsatzsteuer fällig?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ist jemand von den beiden denn Unternehmer? Die Stieftochter wird es durch ihre gelegentliche Hilfe ohne Einnahmenerzielungsabsicht jedenfalls nicht.
Nur wenn das Auto im Unternehmensvermögen eines Unternehmers war und beim Kauf Vorsteuer gezogen wurde, läge nun eine unentgeltliche Wertabgabe i.S.d. § 3 Abs. 1b UStG vor.
Ansonsten kein umsatzsteuerbarer Vorgang!
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Nein, es wäre ein rein privater Tausch. Dementsprechend würde vermutlich auch keine Einkommenssteuer anfallen oder?
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Nein, allenfalls wenn zuvor ein Arbeitsverhältnis vereinbart wurde.
Hier wäre allenfalls ein schenkungssteuerlicher Vorgang gegeben, der jedoch aufgrund hoher Freibeträge bei "echten" Stiefkindern allein noch keine Steuer löst.
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