Hallo, ich habe Anfang 2019 Aktien im Wert von 6500€ geschenkt bekommen und mit diesen danach auch etwas gehandelt. Mittlerweile haben diese einen viel höheren Wert. Habe nicht gewusst dass das anzugeben ist.
Werde ich viel ärger bekommen wenn ich jetzt alles nachträglich angeben?
Kennt ihr vielleicht Praxisbeispiele?
Was ist zutun?
Schenkung nachträglich anzeigen, Was tun, wird es schlimm?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Werde ich viel ärger bekommen wenn ich jetzt alles nachträglich angeben? Wegen der Schenkung nicht - es wurde ja keine Schenkungsteuer hinterzogen. Auf die Gewinne wurde ordnungsgemäß Kapitalertragsteuer entrichtet bzw. diese lagen unter dem Sparer-Pauschbetrag?
Ja klar, es wurde im Anschluss alles korrekt versteuert und angegeben. Bis auf eben die Schenkung am Anfang..
Sollte ich sowas mit einem Anwalt oder einem Steuerberater zusammen verfassen oder genügt ein kurzes formloses Schreiben?
Welche Kosten könnten hier auf mich zukommen?
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(Doppelpost)
-- Editiert von Moderator am 27.01.2022 19:25
genügt ein kurzes formloses Schreiben? Ja.
Welche Kosten könnten hier auf mich zukommen? Gar keine - Verspätungszuschläge gibt es im Einkommensteuergesetz, aber nicht im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
Danke sehr. Dann werden wir es so machen.
Die Frage aller Fragen:
Von wem geschenkt bekommen?
Von den Eltern. Dann müsste doch der Freibetrag von 400000€ gelten.
ZitatVon den Eltern. Dann müsste doch der Freibetrag von 400000€ gelten. :
Eben.
Ganz entspannt bleiben. Melden kann/soll man das. Nachkommen wird nichts.
ZitatHallo, ich habe Anfang 2019 Aktien im Wert von 6500€ geschenkt bekommen und mit diesen danach auch etwas gehandelt. Mittlerweile haben diese einen viel höheren Wert. Habe nicht gewusst dass das anzugeben ist. :
Der geringste Schenkungssteuerfreibetrag ist 20.000 Euro innerhalb von 10 Jahren. Insofern war die Schenkung in jedem Fall schenkungssteuerfrei.
Ein später Kursgewinn oder Kursverlust spielt dafür keine Rolle, der Schenkungsbetrag ergibt sich aus dem Kurswert am Schenkungstag.
Kursgewinne von Aktien sind nur einkommenssteuerpflichtig, wenn sie realisiert werden, d.h. wenn die Aktien wieder verkauft werden und ein Kursgewinn dabei erzielt wird.
Da die Schenkung am Anfang nicht steuerpflichtig war, braucht man sich gar keine Gedanken machen.
Man sollte die Schenkungsanzeige jedenfalls nachholen, auch wenn es keine Steuer auslöst. Bei späteren Schenkungen könnte sonst im Extremfall ein Nachteil entstehen, weil für die Freibeträge nur Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigt werden, das aber nur seit Kenntnisnahme durch den Fiskus.
Beispiel: Eine Frau zeigt die Schenkung an ihren Sohn erst Jahrzehnte später an. Kurz danach stirbt sie und ihr Sohn wird Erbe. Bei Berechnung der Schenkungs-/Erbschaftssteuer wird nun auch die erst kürzlich angezeigte Schenkung berücksichtigt. Zusammen mit der Erbmasse wird der Freibetrag überschritten und es fällt Erschaftssteuer an, was bei zeitnaher Anzeige hätte vermieden werden können.
ZitatEine Frau zeigt die Schenkung an ihren Sohn erst Jahrzehnte später an. Kurz danach stirbt sie und ihr Sohn wird Erbe. Bei Berechnung der Schenkungs-/Erbschaftssteuer wird nun auch die erst kürzlich angezeigte Schenkung berücksichtigt. Zusammen mit der Erbmasse wird der Freibetrag überschritten und es fällt Erschaftssteuer an, was bei zeitnaher Anzeige hätte vermieden werden können. :
Diese Aussage ist natürlich nicht zutreffend. Es kommt auf den Zeitpunkt der Schenkung an, nicht auf den Zeitpunkt der Anzeige.
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