Schenkung nachträglich anzeigen, Was tun, wird es schlimm?

27. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
rollade
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung nachträglich anzeigen, Was tun, wird es schlimm?


Hallo, ich habe Anfang 2019 Aktien im Wert von 6500€ geschenkt bekommen und mit diesen danach auch etwas gehandelt. Mittlerweile haben diese einen viel höheren Wert. Habe nicht gewusst dass das anzugeben ist.

Werde ich viel ärger bekommen wenn ich jetzt alles nachträglich angeben?

Kennt ihr vielleicht Praxisbeispiele?

Was ist zutun?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Werde ich viel ärger bekommen wenn ich jetzt alles nachträglich angeben? Wegen der Schenkung nicht - es wurde ja keine Schenkungsteuer hinterzogen. Auf die Gewinne wurde ordnungsgemäß Kapitalertragsteuer entrichtet bzw. diese lagen unter dem Sparer-Pauschbetrag?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
rollade
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja klar, es wurde im Anschluss alles korrekt versteuert und angegeben. Bis auf eben die Schenkung am Anfang..

Sollte ich sowas mit einem Anwalt oder einem Steuerberater zusammen verfassen oder genügt ein kurzes formloses Schreiben?

Welche Kosten könnten hier auf mich zukommen?

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#3
 Von 
rollade
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

(Doppelpost)

-- Editiert von Moderator am 27.01.2022 19:25

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

genügt ein kurzes formloses Schreiben? Ja.
Welche Kosten könnten hier auf mich zukommen? Gar keine - Verspätungszuschläge gibt es im Einkommensteuergesetz, aber nicht im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rollade
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr. Dann werden wir es so machen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Die Frage aller Fragen:
Von wem geschenkt bekommen?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#7
 Von 
rollade
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Von den Eltern. Dann müsste doch der Freibetrag von 400000€ gelten.

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#8
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von rollade):
Von den Eltern. Dann müsste doch der Freibetrag von 400000€ gelten.


Eben.
Ganz entspannt bleiben. Melden kann/soll man das. Nachkommen wird nichts.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von rollade):
Hallo, ich habe Anfang 2019 Aktien im Wert von 6500€ geschenkt bekommen und mit diesen danach auch etwas gehandelt. Mittlerweile haben diese einen viel höheren Wert. Habe nicht gewusst dass das anzugeben ist.

Der geringste Schenkungssteuerfreibetrag ist 20.000 Euro innerhalb von 10 Jahren. Insofern war die Schenkung in jedem Fall schenkungssteuerfrei.
Ein später Kursgewinn oder Kursverlust spielt dafür keine Rolle, der Schenkungsbetrag ergibt sich aus dem Kurswert am Schenkungstag.

Kursgewinne von Aktien sind nur einkommenssteuerpflichtig, wenn sie realisiert werden, d.h. wenn die Aktien wieder verkauft werden und ein Kursgewinn dabei erzielt wird.

Da die Schenkung am Anfang nicht steuerpflichtig war, braucht man sich gar keine Gedanken machen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
kilunoe874
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Man sollte die Schenkungsanzeige jedenfalls nachholen, auch wenn es keine Steuer auslöst. Bei späteren Schenkungen könnte sonst im Extremfall ein Nachteil entstehen, weil für die Freibeträge nur Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigt werden, das aber nur seit Kenntnisnahme durch den Fiskus.

Beispiel: Eine Frau zeigt die Schenkung an ihren Sohn erst Jahrzehnte später an. Kurz danach stirbt sie und ihr Sohn wird Erbe. Bei Berechnung der Schenkungs-/Erbschaftssteuer wird nun auch die erst kürzlich angezeigte Schenkung berücksichtigt. Zusammen mit der Erbmasse wird der Freibetrag überschritten und es fällt Erschaftssteuer an, was bei zeitnaher Anzeige hätte vermieden werden können.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von kilunoe874):
Eine Frau zeigt die Schenkung an ihren Sohn erst Jahrzehnte später an. Kurz danach stirbt sie und ihr Sohn wird Erbe. Bei Berechnung der Schenkungs-/Erbschaftssteuer wird nun auch die erst kürzlich angezeigte Schenkung berücksichtigt. Zusammen mit der Erbmasse wird der Freibetrag überschritten und es fällt Erschaftssteuer an, was bei zeitnaher Anzeige hätte vermieden werden können.


Diese Aussage ist natürlich nicht zutreffend. Es kommt auf den Zeitpunkt der Schenkung an, nicht auf den Zeitpunkt der Anzeige.

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