Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen zur Schenkung. Hier sind die Details meiner Situation:
- Meine Eltern und ich sind US Staatsbürger, leben aber in Deutschland
- Sie hatten Immobilien in ihrem Heimatland, die sie vor 1 Monat verkauft haben
- Sie möchten mir, Ihrer Tochter, den Erlös von etwa 600.000 € nach Wechselkurs als Schenkung auf mein Bankkonto in Deutschland überweisen
Ich habe folgende Fragen:
1. Kann die Überweisung direkt gemacht werden? Also einfach im Verwendungszweck "Schenkung" schreiben, oder sollte etwas anderes angeben?
2. Muss nach der Überweisung noch etwas gemacht werden?
3. Welche Vor- und Nachteile gibt es bei einer Schenkung in unserer speziellen Situation?
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht? Wäre dankbar für eure Ratschläge.
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von User am 13. Dezember 2024 12:17
Schenkung von Eltern
13. Dezember 2024
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Frage vom 13. Dezember 2024 | 12:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2024 | 20:16
Von
Status: Unbeschreiblich (49189 Beiträge, 17314x hilfreich)
Zitat1. Kann die Überweisung direkt gemacht werden? Also einfach im Verwendungszweck "Schenkung" schreiben, oder sollte etwas anderes angeben? :
Ja, allerdings empfehle ich, den Zahlungseingang der eigenen Bank anzukündigen, wenn aus den USA überwiesen wird.
.
Stammt die Zahlung von beiden Eltern gemeinsam? Dann sollte das erkennbar und nachweisbar sein.
Zitat2. Muss nach der Überweisung noch etwas gemacht werden? :
Ja, die Schenkung muss dem Finanzamt angezeigt werden. Der Freibetrag beträgt pro Elternteil 400.000€ Daher wäre es blöd, wenn die Schenkung von nur einem Elternteil stammt.
Ob in den USA eine Steuerpflicht entsteht, ist mir nicht bekannt.
Zitat3. Welche Vor- und Nachteile gibt es bei einer Schenkung in unserer speziellen Situation? :
Vorteil: Du bist um 600.000€ reicher.
Nachteil: Deine Eltern sind um 600.000€ ärmer.
#2
Antwort vom 14. Dezember 2024 | 06:36
Von
Status: Student (2571 Beiträge, 688x hilfreich)
Es gibt ein DBA mit den USA zur Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuer. Danach kommt es bereits durch die Staatsangehörigkeit auch ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in den USA zu einer Ansässigkeit im Sinne des DBA! Die Doppelbesteuerung wird weitest gehend nicht durch die Freistellungs-. Sondern die Anrechnungsmethode erreicht. Als Folge muss man in beiden Staaten die Schenkung erklären.Zitat:Wäre dankbar für eure Ratschläge.
Der beste Rat dürfte daher sein, sich in D einen Steuerberater suchen, der am besten auch eine entsprechende Zulassung als tax accountant in den USA hat. Entsprechende Adressen findet man auf der Homepage des IRS.
taxpert
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2024 | 09:16
Von
Status: Lehrling (1781 Beiträge, 222x hilfreich)
ZitatVorteil: Du bist um 600.000€ reicher. :
Nachteil: Deine Eltern sind um 600.000€ ärmer.

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