Schenkung von Eltern

13. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
urxbsus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung von Eltern

Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen zur Schenkung. Hier sind die Details meiner Situation:

- Meine Eltern und ich sind US Staatsbürger, leben aber in Deutschland
- Sie hatten Immobilien in ihrem Heimatland, die sie vor 1 Monat verkauft haben
- Sie möchten mir, Ihrer Tochter, den Erlös von etwa 600.000 € nach Wechselkurs als Schenkung auf mein Bankkonto in Deutschland überweisen

Ich habe folgende Fragen:

1. Kann die Überweisung direkt gemacht werden? Also einfach im Verwendungszweck "Schenkung" schreiben, oder sollte etwas anderes angeben?
2. Muss nach der Überweisung noch etwas gemacht werden?
3. Welche Vor- und Nachteile gibt es bei einer Schenkung in unserer speziellen Situation?

Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht? Wäre dankbar für eure Ratschläge.

Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von User am 13. Dezember 2024 12:17

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49189 Beiträge, 17314x hilfreich)

Zitat (von urxbsus):
1. Kann die Überweisung direkt gemacht werden? Also einfach im Verwendungszweck "Schenkung" schreiben, oder sollte etwas anderes angeben?

Ja, allerdings empfehle ich, den Zahlungseingang der eigenen Bank anzukündigen, wenn aus den USA überwiesen wird.
.
Stammt die Zahlung von beiden Eltern gemeinsam? Dann sollte das erkennbar und nachweisbar sein.

Zitat (von urxbsus):
2. Muss nach der Überweisung noch etwas gemacht werden?

Ja, die Schenkung muss dem Finanzamt angezeigt werden. Der Freibetrag beträgt pro Elternteil 400.000€ Daher wäre es blöd, wenn die Schenkung von nur einem Elternteil stammt.

Ob in den USA eine Steuerpflicht entsteht, ist mir nicht bekannt.

Zitat (von urxbsus):
3. Welche Vor- und Nachteile gibt es bei einer Schenkung in unserer speziellen Situation?

Vorteil: Du bist um 600.000€ reicher.
Nachteil: Deine Eltern sind um 600.000€ ärmer.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2571 Beiträge, 688x hilfreich)

Zitat:
Wäre dankbar für eure Ratschläge.
Es gibt ein DBA mit den USA zur Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuer. Danach kommt es bereits durch die Staatsangehörigkeit auch ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in den USA zu einer Ansässigkeit im Sinne des DBA! Die Doppelbesteuerung wird weitest gehend nicht durch die Freistellungs-. Sondern die Anrechnungsmethode erreicht. Als Folge muss man in beiden Staaten die Schenkung erklären.

Der beste Rat dürfte daher sein, sich in D einen Steuerberater suchen, der am besten auch eine entsprechende Zulassung als tax accountant in den USA hat. Entsprechende Adressen findet man auf der Homepage des IRS.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1781 Beiträge, 222x hilfreich)

Zitat (von hh):
Vorteil: Du bist um 600.000€ reicher.
Nachteil: Deine Eltern sind um 600.000€ ärmer.


:grins:

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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