Schenkungssteuer 10 Jahres Frist

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
makaay1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Schenkungssteuer 10 Jahres Frist

Guten Tag,

ich würde gerne Eure Meinung über folgenden Sachverhalt hören:

Person A hat eine Schwester Person B.
Sie haben ein Haus zu je 50% vor 5 Jahren von der Mutter geerbt.

Nun möchte Person B das Haus auf Ihre Schwester, Person A übertragen. Das Haus hat einen Wert von ca. 100.000. Es soll eine Schenkung sein und man möchte möglichst Steuern sparen.

Unsere Rechnung:

100.000 Wert der Immobile
- 20.000 (Freibetrag für Geschwister)
= 80.000 * 30 % Schenkungssteuer (Person A ist verheiratet und hat Steuerklasse 3)
= 24.000

Muss man dieses Betrag dann sofort zahlen oder kann man 10 Jahre warten und der Wert der Immobile wird dann nochmal um 20.000 gemindert auf 60.000? Oder fällt nach 10 Jahren keine Schenkungssteuer mehr an?

Vielen Dank für Eure Antworten.

-- Editiert von Moderator am 15.11.2018 14:03

-- Thema wurde verschoben am 15.11.2018 14:03

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Entweder hast du da ein paar Denkfehler drin oder hier nicht alles mitgeteilt.
Hat Person A in den letzten 10 Jahren schon einmal einen Schenkungsfreibetrag geltend gemacht?
Es geht anscheinend ja auch nur um die Hälfte des Hauses, also 50.000€. Minus 20.000€ Freibetrag macht dann 30.000€
Bei einem Steuersatz von 15% fallen dann 4500€ Schenkungssteuer an.

-- Editiert von -Laie- am 15.11.2018 11:17

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#2
 Von 
makaay1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Stimmt, das war ein grober Denkfehler.

Neue Rechnung:

50.000 Anteil Wert der Immobile
- 20.000 Freibetrag
= 30.000
30.000 * 0,15 = 4500

Und wie verhält es sich dann mit der 10 Jahres Frist?

Würde sich der Anteil Wert der Immobile nach den ersten 10 Jahren auf 10.000 vermindert werden?


Vielen Dank für die Unterstützung.



-- Editiert von makaay1 am 15.11.2018 11:21

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von makaay1):
Und wie verhält es sich dann mit der 10 Jahres Frist?
Von welcher 10-Jahres Frist redest du???
Mann kann diesen Freibetrag alle 10 Jahre in Anspruch nehmen, daher auch meine Frage ob Person A innerhalb der letzten 10 Jahre solch einen Freibetrag in Anspruch genommen hat. Meinst du das?

P.S.: Ich gehe einfach mal davon aus, dass es sich bei der Schenkung um das von Person A selbst bewohnte Haus handelt. Richtig?

-- Editiert von -Laie- am 15.11.2018 11:28

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47579 Beiträge, 16823x hilfreich)

Geschwister fallen nicht in die Steuerklasse 3, sondern in die Steuerklasse 2, so dass bei dem hier diskutierten Betrag 15% Steuern anfallen. Bitte nicht mit der Lohnsteuerklasse verwechseln.

Zitat:
Würde sich der Anteil Wert der Immobile nach den ersten 10 Jahren auf 10.000 vermindert werden?


Um die 10-Jahresfrist auszunutzen müsste die Schenkung in zwei Teile aufgeteilt werden, die in einem Abstand von mehr als 10 Jahren übertragen werden.

Die Sinnhaftigkeit eines solchen Vorgehens würde ich in Frage stellen.

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#5
 Von 
makaay1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von makaay1):
Und wie verhält es sich dann mit der 10 Jahres Frist?
Von welcher 10-Jahres Frist redest du???


Genau das meinte ich. Was bedeutet das konkret? Angenommen Person A wird das Haus verschenkt nächsten Monat am 01.12.2018. Muss man dann sofort die 4500€ zahlen? Und dann am 01.12.2028 kann man nochmal den Freibetrag von 20.000 ansetzen und man bekommt dann Geld erstattet was man gezahlt hat? Oder wie kann man sich das vorstellen? Vielen Dank

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Also zunächst einmal: Das hat hier rein gar nichts mit Erbrecht zu tun!

Zitat (von makaay1):
Angenommen Person A wird das Haus verschenkt nächsten Monat am 01.12.2018. Muss man dann sofort die 4500€ zahlen?
Ja


Zitat (von makaay1):
Und dann am 01.12.2028 kann man nochmal den Freibetrag von 20.000 ansetzen und man bekommt dann Geld erstattet was man gezahlt hat?
Nein, der Fall ist am 01.12.2018 abgeschlossen und erledigt. Da gibt es nix mehr zurück. Das ist was hh mit der stufenweisen Schenkung angesprochen hat.
Wenn Steuern gespart werden sollen, dann werden jetzt 25% und in 10 Jahren dann noch einmal 25% des Hauses geschenkt.



-- Editiert von -Laie- am 15.11.2018 11:44

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#7
 Von 
makaay1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Super, genau sowas habe ich gesucht. Wir werden also jetzt 25% des Hauses verschenken und in 10 Jahren nochmal. Vielen Dank!

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Ganz ehrlich: Das würde ich nicht machen.
O.k., im ersten Moment hört es sich gut an, weil man dann nur noch 2x 750€ an Steuern würde bezahlen müssen. Aber was, wenn es sich eine der beiden Parteien anders überlegen sollte? Man gerät in Streit wegen irgendetwas usw.
Man hat auch den doppelten Aufwand und und und........
Wie hh sehe auch ich keinen Sinn in dieser Vorgehensweise.
Einen glatten Strich und fertig.

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#9
 Von 
makaay1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie wird das Haus definitiv abgeben, sie haben ein sehr gutes Verhältnis und sie besitzt noch zwei weitere Häuser und sie will einfach nur, dass Person A so wenig wie möglich an Steuern bezahlen muss. Aber 1500€ oder 4500€ ist halt schon viel Geld. Danke für Eure Hilfe

-- Editiert von makaay1 am 15.11.2018 13:30

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#10
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Neben den doppelten Notargebühren und Gebühren für die Grundbuchänderung kann sich der Wert der Immobilie in den nächsten 10 Jahren natürlich nochmal erhöhen, so dass das mit dem Freibetrag vielleicht nicht mehr hinkommt..

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Neben den doppelten Notargebühren und Gebühren für die Grundbuchänderung
Prozentrechnung!

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#12
 Von 
makaay1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von TidoZett):
]Prozentrechnung!


Was soll das bedeuten?

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Dass sich die Gebühren prozentual am Wert orientieren. Man hat bei 2 Vorgängen also eben nicht die doppelten Gebühren. Es ist zwar mehr als bei einem Vorgang, aber eben nicht die doppelten Gebühren. So über den Daumen gepeilt würde ich sagen hast du beim splitten in etwa die 1,5 fachen Kosten gegenüber einer Komplettumschreibung.

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