Schenkungssteuer für Dienstbarkeiten und Pflichtteilsverzicht

19. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
go650461-49
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungssteuer für Dienstbarkeiten und Pflichtteilsverzicht

Hallo, zusammen. Ich habe mal ein paar Fragen zur Schenkungsteuer an die Experten hier und hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ein Bekannter hat mir ein Haus geschenkt und wir haben für ihn Niesbraucht eingetragen. Das Haus hat einen Wert von 300.000 Euro. Der Geschäftswert lag bei 375.000 Euro inkl. Pflichtteilsverzicht der Gattin.


Zusätzlich wurden bei einem weiteren Notartermin Termin unentgeltlich zu meinen Gunsten und zu Lasten des daneben befindlichen, ebenfalls dem Bekannten gehörenden, Grundstückes diverse Dienstarkeiten vereinbart.

Der Notar hat irgendwie einen Geschäftswert für die Dienstbarkeiten von über 400.000 Euro draus gebastelt, wieder inklusive Pflichtteilsverzicht.

Fallen auf die Dienstbarkeiten und die Pflichtteilsverzichte der Gattin eigentlich auch Schenkungssteuer an?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7868 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von go650461-49):
Der Notar hat irgendwie einen Geschäftswert für die Dienstbarkeiten von über 400.000 Euro draus gebastelt, wieder inklusive Pflichtteilsverzicht.

Auf Dienstbarkeiten gibt es keinen Pflichtteilsverzicht.
Zitat:
Fallen auf die Dienstbarkeiten und die Pflichtteilsverzichte der Gattin eigentlich auch Schenkungssteuer an?

Nein.

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#2
 Von 
go650461-49
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Auf Dienstbarkeiten gibt es keinen Pflichtteilsverzicht.


Danke, kann man das irgendwo nachlesen? Würde mich nach der ersten falschen Rechnung, die schon mehrere Hundert Euro zu hoch war, nicht mehr wundern.

Zitat (von cruncc1):
Nein.

Besten Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46706 Beiträge, 16556x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Auf Dienstbarkeiten gibt es keinen Pflichtteilsverzicht.


Bei der Zuwendung einer Dienstbarkeit kann es sich um eine Schenkung handeln. Entsprechend ist sehr wohl ein Pflichtteilsverzicht möglich.

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