Hallo Forum,
Betrifft Thema Schenkungssteuer.
In der Hoffnung das ich hier richtig bin und der ein oder andere eine Aussage treffen kann.
Es werden Anteile einer Immobilie innerhalb des Freibetrags von 400000 € verschenkt, somit ist der Freibetrag für die nächsten 10 Jahre ausgeschöpft.
Der Vorgang ist abgeschlossen und Eintrag im Grundbuch ist Erfolgt. Folgendes Szenario. Der "Schenkende" verstirbt in 2 Jahren. Fallen dann noch für, ich sag mal für die übrigbleibenden 8 Jahre, noch irgendwelche Steuern an oder ist die Sache steuerlich durch Abschluß des Vorgangs bereits abgeschlossen.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Besten Dank
Joker0815123
Schenkungssteuer im Todesfall vor Ablauf der 10 Jahre
14. Januar 2023
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Frage vom 14. Januar 2023 | 09:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungssteuer im Todesfall vor Ablauf der 10 Jahre
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#1
Antwort vom 14. Januar 2023 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Der "Schenkende" verstirbt in 2 Jahren. Und vererbt dann noch wieviel an den zuvor Beschenkten? Oder stirbt er mittellos? Oder vererbt sein Geld dem Tierschutzverein?
#2
Antwort vom 14. Januar 2023 | 14:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Wenn der Beschenkte nichts vom Schenker erbt, dann fallen keine Steuern an.
Andernfalls gibt es für die Erbschaft keinen Freibetrag, wenn dieser durch die Schenkung bereits ausgeschöpft wurde.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Januar 2023 | 14:54
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Ja, das ist sie (in diesem Fall jedenfalls).Zitat:oder ist die Sache steuerlich durch Abschluß des Vorgangs bereits abgeschlossen.
Falls es aber in Zukunft zu weiteren Schenkungen oder eben einer Erbschaft kommt, dann werden die von da an letzten 10 Jahre zusammengerechnet. Ist damit der Freibetrag überschritten so fallen auf den Überhang Steuern an.
Stefan
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