Schenkungssteuer oder nicht?

2. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.08.2022 14:49:42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungssteuer oder nicht?

Guten Tag!
Meine Ehefrau und ich sind zusammen veranlagt. Wir haben nur ein Bankkonto, das auf ihren Namen läuft. Dort landen gelegentlich kleine Schenkungen von meiner Mutter, z.B. 200 € zum Geburtstag. Nun hat sie uns 30.000 € geschenkt, nach meiner Auffassung 15.000 für jeden, also steuerfrei. Ist das richtig so?

Nachtrag: Ich kann meine Mutter bitten, mir schriftlich zu bestätigen, dass Sie das Geld nur mir persönlich schenkt, ungeachtet des gemeinsamen Kontos. Ist das sinnvoll?

-- Editiert von Beschenkter123 am 02.08.2022 10:44

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Nun hat sie uns 30.000 € geschenkt,


Das könnte man als Geschenk alleine an Deine Frau werten, wenn nicht z.B. etwas anderes zum Ausdruck gebracht wurde.

Zitat:
Nachtrag: Ich kann meine Mutter bitten, mir schriftlich zu bestätigen, dass Sie das Geld nur mir persönlich schenkt, ungeachtet des gemeinsamen Kontos. Ist das sinnvoll?


Es wäre sinnvoll, das Dir und Deiner Frau zu bestätigen.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nun hat sie uns 30.000 € geschenkt, nach meiner Auffassung 15.000 für jeden, also steuerfrei. Ist das richtig so?
Ja, das ist richtig.
Ganz offiziell sind solche Schenkungen anzeigepflichtig. Aber bei kleinen Beträgen wollen das nicht einmal die Finanzämter. Ich persönlich hab' mir angewöhnt, ab einer Summe von 50% des Freibetrages anzuzeigen.

Zitat:
Nachtrag: Ich kann meine Mutter bitten, mir schriftlich zu bestätigen, dass Sie das Geld nur mir persönlich schenkt, ungeachtet des gemeinsamen Kontos. Ist das sinnvoll?
Darin sehe ich keinen Sinn.
Falls es aber zu weiteren Schenkung kommen soll, dann würde ich die direkt in der Überweisung explizit als Schenkung an dich deklarieren.

Eine mögliche Erbschaft, zu der u.U. die Schenkung hinzugerecht würde, beträfe ja nur dich. Und wenn es dort zu einer wirklich große Summe kommt (>400.000), dann wären die 15.000 an deine Frau sogar ein kleiner Vorteil.

Zitat:
Das könnte man als Geschenk alleine an Deine Frau werten, wenn nicht z.B. etwas anderes zum Ausdruck gebracht wurde.
Wie kommst du darauf? Es ist doch seine Mutter.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 02.08.2022 23:49

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wie kommst du darauf? Es ist doch seine Mutter.


Aber das Konto seiner Frau. Normalerweise ist der Kontoinhaber alleiniger Eigentümer des Kontoguthabens und damit auch alleiniger Empfänger der Schenkung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aber das Konto seiner Frau.
Achso, ja stimmt, hatte ich übersehen. Ich war einfach von einem Gemeinschaftskonto ausgegangen (auch weil der TS der Meinung war, dass es 50:50 aufgeteilt ist - das macht ja eigentlich nur bei einem Gemeinschaftskonto Sinn).

Da sollte nun wirklich klargestellt werden, wer der Beschenkte ist.
Ich würde sogar versuchen es zurückzudrehen. Je nach dem was bei der Überweisung im Betreff stand dürfte das möglich sein.

Stefan

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