Schenkungsteuer umgehen

19. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
lyhart
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungsteuer umgehen

Hallo es geht um die lieben Steuern.

Mein Bruder verzichtet auf sein Erbe und ich zahle ihm eine Entschädigung dafür.

Nun gibt es einen Freibetrag zwischen den Geschwistern, dieser beträgt 20.000 .

Ich würde gerne die Zahlung über meinen Vater veranlassen, damit keine Steuern entstehen. Aber es sollte dann in der Verzichtserklärung schon stehen dass er eine gewisse Summe bekommen hat als Entschädigung. Am Besten wäre es wenn geschrieben steht, dass er die Summe von mir bekommen hat.

Mit diesem Geld erwerbe ich einen Anteil vom Haus und das möchte ich gerne zur Papier bringen.
Kann man das irgendwie mit der Verzichtserklärung verbinden? und die Steuern einsparen?

Bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe und falls irgendwas unklar sein sollte, dann schreibt es, ich erkläre gerne ausführlich.


-- Editiert von Moderator am 20.11.2018 15:06

-- Thema wurde verschoben am 20.11.2018 15:06

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Aber es sollte dann in der Verzichtserklärung schon stehen dass er eine gewisse Summe bekommen hat als Entschädigung.

Ein solcher Verzicht bedarf der notariellen Beurkundung!
Zitat:
Mit diesem Geld erwerbe ich einen Anteil vom Haus und das möchte ich gerne zur Papier bringen.

Welches Geld?

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#2
 Von 
lyhart
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Er möchte das das Haus in der Familie bleibt. Deswegen soll ich ihm seinen Anteil abkaufen. Dieser Anteil existiert auf Papier nicht. Er hat beim Bauen des Hauses den Bau mitfinanziert. Auf jeden Fall hätte ich schon ganz gerne, dass es als Entschädigung für den Erbverzicht zu Papier gebracht wird, natürlich Notariell.
Ich könnte die Zahlung über meinen Vater veranlassen, wie macht man das genau um Steuern zu sparen?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Deswegen soll ich ihm seinen Anteil abkaufen.

Da er keinen Anteil hat, kannst du ihm diesen auch nicht abkaufen.

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#4
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Also es wurde in der Vergangenheit ein Haus gebaut?!

Zitat:
Dieser Anteil existiert auf Papier nicht.


Dein Bruder hat "Geld dazugegeben" ohne tatsächlich Eigentum zu erwerben? Also hat er dir(?) oder deinem Vater (?) de facto das Geld geschenkt, oder gab es einen Grund für die Zuwendung wie Wohnrecht deines Bruders oder die (mündliche) Vereinbarung eines Miteigentumsanteils?

Dann könnte man ja auch argumentieren, dass das Geld nur geliehen war (=Darlehn). Oder?
Dann wäre es auch keine Schenkung etc., sondern eine Darlehnsrückzahlung; und als zweiter Sachverhalt liegt ein Erbverzicht vor.

Eine "Umgehung" von Schenkungssteuer (Zahlung über den Vater o.ä.) halte ich strafrechtlich für "diskutabel".

Zitat:
Mit diesem Geld erwerbe ich einen Anteil vom Haus und das möchte ich gerne zur Papier bringen.

Welches Geld?

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was diskutiert ihr denn hier? Das der Bruder Geld erhalten soll ist doch unstrittig und liegt in der freien Entscheidung der Beteiligten.

Die eigentliche Frage war, wie man möglichst wenig oder gar keine Schenkungssteuer zahlen muss.

Der sicherste Weg dürfte da über den Vater führen, der kann seinem Sohn steuerfrei so viel schenken wie er will (fast, aber um Hunderttausende geht es hier wohl nicht).
Da der Erbverzicht aber sowieso über einen Notar laufen muss sollte man sich auch von diesem beraten lassen.

Zitat:
Da er keinen Anteil hat, kannst du ihm diesen auch nicht abkaufen.
Natürlich hat er einen Anteil, am - zukünftigen - Erbe. Und wenn der Vater ein Testament gemacht hat u.U. auch einen - höheren - Anteil an dem Haus.

Zitat:
Eine "Umgehung" von Schenkungssteuer (Zahlung über den Vater o.ä.) halte ich strafrechtlich für "diskutabel".
Selbst eine richtige Kettenschenkung ist nicht strafbar, sondern allenfalls Gestaltungsmissbrauch.

Stefan

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#6
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat:
Selbst eine richtige Kettenschenkung ist nicht strafbar, sondern allenfalls Gestaltungsmissbrauch.


stimmt auch.

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