Schon vor neuer Tätigkeit Dinge eingekauft

28. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
hoxxo
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)
Schon vor neuer Tätigkeit Dinge eingekauft

Moin.
Wenn nun im Herbst eines zuende gehenden selbständigen Tätigkeitsbereichs schon Dinge gekauft wurden, die eigentlich recht eindeutig zum Tätigkeitsbereich ab Neujahr gehören, können die dann im letzten Geschäftsjahr noch angesetzt werden als Ausgaben oder im neuen erst oder gar nicht oder wie?
Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Wenn sie nicht abgeschrieben werden müssen, kann ein Abzug in diesem Jahr als vorweggenommen Werbungskosten oder Betriebsausgaben erfolgen.
Der Zusammenhang sollte aber erkennbar und eine private Nutzung bestenfalls ausgeschlossen sein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
hoxxo
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)

Klingt gut. Hab Dank!

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