Hallo Leute,
hab bei einem ESt-Bescheid für 2008 der am 01.04.2009 ergangen ist leider
erst heute bemerkt das der Finanzbeamte beim bereits bezahlen Soli 12,71 statt 121,71 eingetragen hat so das am Ende die Erstattung um 109,00€ zu niedrig ausfiel.
Die Einspruchsfrist ist ja bereits abgelaufen.
Kann ich das jetzt immer noch mit dem §129AO anfechten???
Reicht es wenn ich einfach in einem Brief dem FA den Fehler erkläre und den
§129AO erwähne.
Oder wie muss sowas aussehen??
Vielen Dank!!!
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Schreibfehler in ESt-Bescheid
21. Februar 2010
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Frage vom 21. Februar 2010 | 21:06
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 8x hilfreich)
Schreibfehler in ESt-Bescheid
#1
Antwort vom 21. Februar 2010 | 21:26
Von
Status: Lehrling (1033 Beiträge, 152x hilfreich)
quote:
Kann ich das jetzt immer noch mit dem §129AO anfechten?
Ja.
quote:
Reicht es wenn ich einfach in einem Brief dem FA den Fehler erkläre und den
§129AO erwähne.
Meistens reicht auch ein Anruf.
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