Schulden aus vergangener selbstst. Tätigkeit absetzen ?

1. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vaneo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden aus vergangener selbstst. Tätigkeit absetzen ?

Hallo 123recht Community,

ich bin gerade an meiner Steurerkl. fürs Steuerjahr 2018 und habe folgende Frage.

Ich hatte 2017 eine Umsatzsteuerpflichtige Unternehmung gegründet, was ich aber im selben Jahr aufgrund Geldmangels abmelden musste.... #dummgelaufen
Übrig geblieben sind aber Schulden bei meiner gesetzlichen Krankenkasse.
Anfang 2018 bin ich in ein Angestelltenverhältnis eingetreten und habe jeden Monat die Schulden bei der KK abgezahlt.

Diese Kosten würde ich gerne absetzen, aber ich bin mir nicht sicher, wo diese am besten anzusiedeln sind. Hat jemand vielleicht Erfahrung damit oder eine Idee?

Viele Grüße
Vaneo

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Eine Wahl gibt es nicht. Es sind keine Betriebsausgaben, sondern allenfalls Sonderausgaben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Vaneo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort Cybert.
Ich hätte mich vielleicht noch etwas klarer ausdrücken sollen.
Wenn du Betriebsausgaben schreibst, setzt du doch voraus, dass ich die Umsatzsteuererklärung abgebe, oder?
Da ich ja 2018 nicht UST-Erklärungsabgabepflichtig war, hatte ich gehofft die Kosten z.B. als sonstige Kosten in den Werbungskosten meiner EST zu machen.
Oder komme ich jetzt an der UST Erklärung nicht dran vorbei, weil es aus dieser Zeit stammt?

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat:
Wenn du Betriebsausgaben schreibst, setzt du doch voraus, dass ich die Umsatzsteuererklärung abgebe, oder?
Er schrieb das genaue Gegenteil: keine Betriebsausgaben. Auch hat das mit der Umsatzsteuer rein gar nichts zu tun. Es sind Sonderausgaben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vaneo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach na klar, da hab war ich schneller am Schreiben als am denken. Habe den Posten bei WISO gefunden "Sonderausgaben"
Ich weiß zwar noch nicht genau, wo ich das letztlich eintragen soll, da nichts von den Beschreibungen so richtig auf meine Situation passt, aber vielleicht finde ich es ja doch.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß zwar noch nicht genau, wo ich das letztlich eintragen soll


Bei den Beiträgen zur Krankenversicherung, denn um die geht es doch.

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