Schulessen Kosten

17. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb507182-77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulessen Kosten

Ich würde gerne wissen wie es als Lehrer einer Ganztagsschule aussieht in Bezug auf das Essensgeld.
Wir als Lehrer haben die Vorbildfunktion und müssen mit unserer eigenen Klasse zu Mittag essen. Das Essen ist relativ teuer und einige Klassenlehrer sind nicht einverstanden damit diesen Betrag zu zahlen.
Wie lässt sich das lösen?
Ist das ein sachbezug? Geldwerter Vorteil?
Über Antwort würde ich mich freuen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Das Essen ist relativ teuer


Was heißt relativ teuer? Das kann ich mir bei einem Schüleressen nicht wirklich vorstellen.

Zitat:
Ist das ein sachbezug?


Wenn die Schule die Kosten für das Essen übernimmt, dann ist das ein Sachbezug, der mit 3,30€ pro Essen bewertet wird.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von fb507182-77):
müssen mit unserer eigenen Klasse zu Mittag essen.


Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Leider schreiben Sie nicht, in welchem Bundesland sich das ganze abspielt.

Meine Sicht:
Zunächst einmal ist der Arbeitgeber / die Dienststelle nicht verpflichtet, sie zu verpflegen. Und genau das heisst für mich im Umkehrschluss dann auch, dass der Arbeitgeber / die Dienststelle einem auch nicht vorschreiben darf, dass man das Schulessen einnimt.

Einen Geldwerten Vorteil hätten Sie, wenn Ihr Essen für Sie von anderen bezahlt wird oder erstattet wird.

-- Editiert von cirius32832 am 17.01.2019 09:42

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Einen Geldwerten Vorteil hätten Sie, wenn Ihr Essen für Sie von anderen bezahlt wird oder erstattet wird.


Das ist nicht richtig. Wird das Essen vom AG bezahlt, dann handelt es sich um einen steuerpflichtigen Sachbezug. Wird das Essen von Dritten bezahlt, dann ist das steuerfrei.

Um einen geldwerten Vorteil handelt es sich daher in keinem Fall.

Zitat:
Und genau das heisst für mich im Umkehrschluss dann auch, dass der Arbeitgeber / die Dienststelle einem auch nicht vorschreiben darf, dass man das Schulessen einnimmt.


So einfach ist die Sache nicht. Das kann auch unter das Direktionsrecht des AG fallen. Wenn der AG allerdings anordnet, dass das Essen einzunehmen ist, dann muss er es m.E. auch bezahlen.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
So einfach ist die Sache nicht. Das kann auch unter das Direktionsrecht des AG fallen. Wenn der AG allerdings anordnet, dass das Essen einzunehmen ist, dann muss er es m.E. auch bezahlen.

Dito.
Bei Lehrern (oder anderen pädagogischen Berufen) sehe ich das auch im zulässigen Rahmen des Direktionsrechts, wenn der Arbeitgeber aus pädagogischen Gründen ein gemeinsames Essen anordnet.
Wenn der Arbeitgeber das Essen bezahlt, ist es steuerpflichtiger Sachbezug.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von fb507182-77):
Wir als Lehrer haben die Vorbildfunktion und müssen mit unserer eigenen Klasse zu Mittag essen.
Ist das im Arbeitsvertrag vereinbart?

Müssen die Kinder bzw. deren Eltern auch diese *teuren* Kosten tragen?

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