Jemand vermittelt an Privat und gewerblich Dienstleistungen. Er sitzt in der Schweiz und hat auch nen Firmensitz in Deutschland. Ausgaben und gewerbliche Einnahmen verrechnet er in Deutschland - Erlös 0. Dienstleistungen an Privat rechnet er via Schweiz ab, da er seinen Privatkunden dann ohne MWST abrechnen kann und 19% billiger ist, bzw 19% mehr Geld bekommt.
Geht das so einfach
K.
-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
Schweiz - Umsatz in D
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Um welche Vermittlungsleistungen handelt es sich genau?
Grundsätzlich wird eine Vermittlungsleistung nämlich an dem Ort versteuert, an dem der vermittlelte Umsatz ausgeführt wird. Es spielt also im Grundfall keine Rolle aus welchem Land die Rechnung kommt?
Vermittlung von Immobilien (Miete)
Wenn ich ne Rechnung aus der Schweiz erhalte, wie bitte bekommt das FA denn das mit. Wenn ein Schweizer Makler ne Wohnung in Berlin vermittelt kann das Finanzamt doch keinen Steuerbescheid in die Schweiz senden oder doch
K.
-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich konnte leider gestern nicht mehr antworten, da ich die Richtlinien nicht zur Hand hatte.
Also der Reihe nach:
1. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück werden dort versteuert, wo das Grundstück liegt (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG
)
2. Die Vermittlung solcher Vermietungsleistungen werden dort versteuert, wo der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. ( § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG
)
Beispiel.:
Dein Freund vermittelt eine Vermietung über ein Grundstück in der BRD für einen schweizer Unternehmer.
1. Das Grundstück liegt in der BRD, die Vermietungsleistung des schweizer Unternehmers ist in der BRD steuerbar.
2. Da der Umsatz in der BRD ausgeführt wird, ist auch dessen Vermittlung in der BRD steuerpflichtig.
Dein Freund macht hier einfach so ziemlich alles falsch, was es falsch zu machen gibt. Es spielt wie oben gesagt keinerlei Rolle ob seine schweizer Firma eine Rechnung stellt oder seine deutsche. Die angesprochene Vermietung in Berlin ist immer in Deutschland steuerbar, da Berlin nunmal in Deutschland liegt.
Ich gehe mal davon aus, dass die Firma noch nie geprüft wurde. Da kommt noch einiges auf ihn zu. Inwieweit in einem solchen Fall bilateral vorgegenagen wird, müsste ich erst nachlesen. Mittel und Wege die schweizer Firma zu belangen wird es aber sicherlich geben.
Danke, der Freund ist eher ein Feind.
K.
-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten