´Hallo und zwar hätte mal ne kurze frage ,
ich würde mich gerne selbständig machen hab aber schon mal eine eidestattliche versicherung abgelegt , zahle seitdem aber fleissig an meinen schiulden , kann ich mich trotzdem selbständig machen oder kommen da irgendwelche konsequenzen auf mich zu .
Danke
Sebständig und E.V ???????
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo...
jaa..das ist eine gute Frage..die MICH auch derzeit aktuell beschäftigt. Die Frage ist auch, ob man einfach so eine Selbständigkeit z.B. *Freiberuflich* anmelden kann ( also eine Zulassung bekommt ), obwohl man diese EV abgeben mußte!??
Ich bin bespannt, ob es kompetente Antworten gibt!!?
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Da spricht eigentlich überhaupt nicht dagegen, wen Sie sich selbständig machen wollen - ein Gewerbe können Sie anmelden.
Sie müssen halt auch als Selbständiger Ihre Verpflichtungen aus der Eidesstattlichen Versicherung erfüllen und Ihre Gläubiger auch weiterhin bedienen - Ihnen wird also im Ergebnis nicht viel mehr bleiben als vor der Selbständigkeit.
Und Sie werden es natürlich schwer haben von der Bank einen ExistenzgründerDarlehen zu bekommen. Die Finanzierung der Selbständigkeit muss daher wohl anders gesichert sein.
Viel Erfolg und Gruß
MCNeubert
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