KFZ Steuer - Seit Jahren zu viel KFZ Steuer bezahlt

20. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
tvd-fan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Steuer - Seit Jahren zu viel KFZ Steuer bezahlt

Hallo

mir ist zu Ohren gekommen, dass der Schadstoff-Klassen-Eintrag in den Papieren für meinen Fahrzeug falsch ist und ich deshalb die ganzen Jahre das Doppelte an KFZ Steuer für mein Auto bezahlt habe!

In den Papieren wurde E2 eingetragen, was, laut Änderung im Jahre 2004, für die Euro-1-Norm stehen soll. Fakt ist aber, dass ich tatsächlich Euro-2-Norm habe, laut Schlüsselnummer und Hersteller Bescheinigung. Demnach wäre meine Jahres-Steuer nicht 151,00 Euro, wie vom Finanzamt seit 2004 neu festgelegt, sondern gerade mal die Hälfte. Ich habe jetzt einen Termin bei der Zulassungsstelle gemacht, weil ich diesen falschen Eintrag berichtigen lassen will.

Meine Frage ist jetzt; kann ich die zu viel gezahlte Steuer rückwirkend zurück vordern?

Vielen Dank im Voraus.


-- Editiert von User am 20. August 2022 08:21

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13 Antworten
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#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

M.E. gilt die geänderte Zulassungsbescheinigung als Grundlagenbescheid iSd §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Nr. 1 AO, sodass eine Änderung der Steuerfestsetzung automatisch erfolgen sollte.

Wegen der Verjährungsfristen iSd § 169 AO ist dies aber nur für die Jahre ab 2018 möglich.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von tvd-fan):
In den Papieren wurde E2 eingetragen, was, laut Änderung im Jahre 2004, für die Euro-1-Norm stehen soll. Fakt ist aber, dass ich tatsächlich Euro-2-Norm habe, laut Schlüsselnummer und Hersteller Bescheinigung.


Das halte ich für ziemlich merkwürdig. Welche Schlüsselnummer ist denn eingetragen?

Die KfZ-Steuer richtet sich eigentlich nach der Schlüsselnummer und auch danach legt das Hauptzollamt die KfZ-Steuer fest. Der Text zur Schadstoffklasse ist dagegen eigentlich irrelevant.

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#3
 Von 
tvd-fan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Wegen der Verjährungsfristen iSd § 169 AO ist dies aber nur für die Jahre ab 2018 möglich.

Vielen Dank, ja, das habe ich schon irgendwo gelesen, wollte nur auf Nr. Sicher gehen. Eigentlich Schade, wenn man bedenkt, dass ich fast 20 Jahre das Doppelte bezahlt habe.

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Das gilt dem Rechtsfrieden. Umgekehrt sind Sie auch vor Nachforderungen des FA geschützt, sofern keine Steuerhinterziehung oder -verkürzung vorliegt.

Mein Kommentar betrifft aber nur das Verfahrensrecht. Ob Sie materiell-rechtlich Recht haben, kann ich nicht beurteilen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
tvd-fan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die KfZ-Steuer richtet sich eigentlich nach der Schlüsselnummer und auch danach legt das Hauptzollamt die KfZ-Steuer fest.


Ja, aber E2 ist eben falsch für meine Schlüsselnummer, nur habe ich das die ganzen Jahre nicht gewusst und schön brav jahrelang das Doppelte an KFZ-Steuer (151€) bezahlt. Deshalb habe ich ja am Montag einen Termin bei der Zulassungstelle, zwecks Änderung, gemacht. Es handelt sich um einen Citroen AX BJ. 1994, HSN 473012 7. Herstellerbescheinigung - https://i.imgur.com/AfjYCYj.png

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von tvd-fan):
Es handelt sich um einen Citroen AX BJ. 1994, HSN 473012 7. Herstellerbescheinigung -


Wichtig sind vielmehr die Felder in der Mitte.

Der Hersteller hat also die Einstufung in die Schadstoffklassen irgendwann rückwirkend geändert und das wurde nie in die Fahrzeugpapiere übernommen.

Dann schließe ich mich der Antwort#1 von @Cybert an.

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#7
 Von 
tvd-fan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wichtig sind vielmehr die Felder in der Mitte.

Der Hersteller hat also die Einstufung in die Schadstoffklassen irgendwann rückwirkend geändert und das wurde nie in die Fahrzeugpapiere übernommen.


Gernau! Woher hätte ich das wissen sollen? Ich ging ja davon aus, dass das alles stimmte was das Finanzamt da macht. Es ist halt so, dass ich bis 2004 tatsächlich nur 72 Euro rum zahlte, aber dann bekam ich Post vom Finanzamt, dass ich ab Dato 151€ zahlen soll, weil ich angeblich nicht EuroNorm_2 sondern 1 hätte. Ich besitze das Auto seit 1999. Wie die darauf kamen, keine Ahnung. Hätte ich das damals schon gwusst, dass das nicht stimmt...tja...hab ich leider nicht.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von tvd-fan):
Ich ging ja davon aus, dass das alles stimmte was das Finanzamt da macht.


Das Hauptzollamt richtet sich nach den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren.

Wenn die Eintragungen nie korrigiert wurden, dann ist dem Hauptzollamt kein Vorwurf zu machen.

Bis zum 31.12.2013 war das Finanzamt für die KfZ-Steuer zuständig, danach das Hauptzollamt.

-- Editiert von User am 20. August 2022 19:30

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#9
 Von 
tvd-fan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzes Update!

Nachdem ich mit meiner Herstellerbescheinigung auf der Zulassungsstelle war, wurde der, von Amtswegen falsche Schlüsselnummer und Emissionsklassen-Eintrag im Handumdrehen abgeändert und mir neue Papiere ausgehändigt. Die Abänderung wurde auch sofort per FAX von der Sachbearbeiterin in meinem Beisein an die zuständige Steuerstelle gesendet.
Außerdem wurde mir so nebenbei mitgeteilt, dass sie vor 4 Jahren einen ähnlichen Fall mit einem älteren Fahrzeug hatte und ich kein Einzelfall sei.
Fakt ist, dass solche Fehler nur passieren, weil deren Datenbank nicht sofort, nach Bekanntmachung aktualisiert wurde, denn in meinem Citroen AX Fall bestand die Korrektur ja nicht erst sei gestern, sondern ab Tag der ersten Zulassung 1994. Das hätten die Zulassungsstellen damals schon in ihrem Datensystem sofort korrigieren müssen, haben sie aber nicht. Wie gesagt, bin kein Einzelfall.

Dank mir, haben sie jetzt ihr fehlerhaftes Datensystem, mein Fahrzeug-Modell betreffend, aktualisiert. Da mein Citroen Modell kaum noch auf der Straße unterwegs ist, zumindest nicht in meiner Stadt, wird sich da wohl kaum einer zwecks Korrektur melden.

Als ich nachfragte, wie es denn aussehe mit doppelt gezahlter KFZ-Steuer über die ganzen Jahre aufgrund des amtlichen Fehlers, da meinte die Sachbearbeiterin, dass sie kein Problem darin sehe für 4 rückwirkende Jahre, was dann ungefähr 300€ wären zurück zu bekommen. - Besser als nichts.
Nur leider habe ich bis heute keine Rückmeldung vom Zollamt Karlsruhe bekommen, obwohl schon mehrfach angeschrieben. Es wird sich schön in Stillschweigen gehüllt.
In der Zusendung des neuen Steuerbescheids waren sie allerdings schnell. Steuer ist jetzt 73,00€ und keine 151,00€ mehr.

Auch wenn hier geschrieben wird, dass das Zollamt keine Schuld trifft, sehe ich das etwas anders. Zulassung und KFZ-Steuer Hauptzollamt arbeiten in einer Hand. Folglich kann man nicht so einfach alle Schuld von sich weisen. Jemand hat Schuld und ich bin es nicht. Man könnte ja zumindest mal anstandshalber antworten, aber rein gar nichts.

Sollte ich weiterhin nichts von denen hören, werde ich einen Anwalt einschalten müssen, denn es kann nicht sein, dass sich keiner in der Verantwortung sieht. Meine Schuld war es definitiv nicht! und deshalb werde ich das auch nicht so ohne weiteres hinnehmen. Wäre es umgekehrt, hätte man längst 'ne Mahnung im Briefkasten.

-- Editiert von User am 3. Oktober 2022 09:58

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meine Schuld war es definitiv nicht!
Das sehe ich anders.
Erstmal ist es dein Fahrzeug, du musst wissen was für eine Schadstoffklasse es hat und diese ggf. korrigieren lassen. Und spätestens als 2004 die Erhöhung der Steuer kam hättest du das zum Anlass nehmen und dich kümmern müssen.

Letzendlich ist es aber auch egal wessen Schuld es war, verjährt ist verjährt.
Aktuell solltest du aufpassen, das zum Jahreswechsel nicht ein weiteres Jahr wegfällt.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von tvd-fan):
Auch wenn hier geschrieben wird, dass das Zollamt keine Schuld trifft, sehe ich das etwas anders.

Nach meinem Wissen bekommt das Zollamt die Daten von einer anderen Behörde angeliefert, eigenen Erfassung gibt es nicht, eine Überprüfung ist dann nicht mehr vorgesehen.



Zitat (von tvd-fan):
Jemand hat Schuld und ich bin es nicht.

Soweit mein Steuerberater recht hat, ist der Steuerpflichtige verantwortlich dafür, das erhebungsrelevante Daten korrekt an die Ämter übermittelt werden.



Zitat (von tvd-fan):
Nur leider habe ich bis heute keine Rückmeldung vom Zollamt Karlsruhe bekommen, obwohl schon mehrfach angeschrieben.

Alles nicht ankommen.
Das Gegenteil beweisen könnte man wie genau?

Als erstes würde ich das ganze mal gerichtsfest machen, sonst bleibt man möglicherweise auf den Anwaltskosten sitzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von tvd-fan):
Nur leider habe ich bis heute keine Rückmeldung vom Zollamt Karlsruhe bekommen, obwohl schon mehrfach angeschrieben. Es wird sich schön in Stillschweigen gehüllt.

Und was stand in den Schreiben drin?
Antrag auf Änderung der alten Bescheide oder was?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#13
 Von 
tvd-fan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das sehe ich anders.
Erstmal ist es dein Fahrzeug, du musst wissen was für eine Schadstoffklasse es hat und diese ggf. korrigieren lassen. Und spätestens als 2004 die Erhöhung der Steuer kam hättest du das zum Anlass nehmen und dich kümmern müssen.



Erstens bin ich nicht der erste Halter des Fahrzeugsgewesen. Das Fahrzeug wurde 1999 gebraucht gekauft.
Die Papiere wurden so übernommen, wie sie waren. Ich wurde als neuer Fahrzeugshalter eingetragen. Woher hätte ich wissen sollen, dass ein Eintrag falsch war?

Lange Rede, kurzer Sinn;
Habe mittlerweile Antwort bekommen. Mir werden die letzten 4 Jahre zurückgezahlt.

-- Editiert von Moderator am 12. Oktober 2022 18:53

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