Selbständig, Hauskauf, Steuer?

17. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Michael64J
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständig, Hauskauf, Steuer?

Hallo,

ich bin selbständig und werde mir demnächst mit meiner Frau ein Haus kaufen, jeder mit 50% daran beteiligt.
Dort habe ich auch ein Arbeitszimmer.
Inwieweit kann ich das dann bei den Steuern geltend machen?
Kann ich es wie vorher in der Mietwohnung anteilsmäßig absetzen?
Geht das Haus ins Betriebsvermögen über und ich muss dafür Steuern zahlen?
Kann ich dann wenigstens auch die Kosten des Hauses (Zahlung der monatlichen Raten, Zinsen, laufende Kosten etc.) geltend machen?

Wer weiß da mehr?
Würde mich freuen.

Danke

Michael

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48406 Beiträge, 17074x hilfreich)

Wenn Du die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Absetzung eines Arbeitszimmers erfüllst, dann kannst Du auch ein Arbeitszimmer im eigenen Haus absetzen.

Du kannst dann die anteiligen Kosten für das Haus, sowie die AfA geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.741 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.802 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen