Hallo,
Habe vor 6 Jahren eine NV Bescheinigung erhalten und nach Ablauf keine Aufforderung für EKerklärung mehr bekommen.
Habe seither keine Erklärung mehr abgegeben, bin ich nun Ein Fall
für Steueramnerstie ???
Oder kann ich warten bis ich eine Aufforderung bekomme.
Selbständig
11. Februar 2005
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Frage vom 11. Februar 2005 | 21:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständig
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#1
Antwort vom 12. Februar 2005 | 20:04
Von
Status: Unbeschreiblich (48406 Beiträge, 17074x hilfreich)
Wenn Du eine NV-Bescheinigung erhalten hast, dann musst Du keine Steuern zahlen.
Sollten sich Deine Verhältnisse wesentlich geändert haben, bist Du auch ohne Aufforderung verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Du bist deswegen aber noch nicht ein Fall für die Amnestie. Für die verspätete Abgabe der Steuererklärung bekommst Du ja auch nur einen Verspätungszuschlag und keine Strafe.
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