Selbständige Tätigkeit

15. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tava3008
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständige Tätigkeit

Hallo,

ich bin gerade an meiner Einkommenssteuererklärung und am verzweifeln. Ich habe letztes Jahr 50 % gearbeitet und laut Lohnsteuerkarte ca. 13.000,00 Euro verdient. Außerdem habe ich letztes Jahr für fünf Monate als Schreibkraft nebenher gearbeitet und hierfür als Kleinstunternehmer Rechnungen geschrieben und 2.500 Euro eingenommen. Muss ich diese 2.500,00 Euro auf meiner Einkommenssteuererklärung eintragen? Und wenn ja, wie? Ich hatte es mit der Anlage GES probiert, müsste dann laut Elster fast 700,00 Euro nachzahlen. Kann das sein?

Gruß
Tanja

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Eine Nachzahlung von 700€ bei Nebeneinkünften von 2.500€ ist durchaus möglich.

Von den 2500€ kannst Du allerdings noch Deine Werbungskosten abziehen.

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