Hallo,
ich bin gerade an meiner Einkommenssteuererklärung und am verzweifeln. Ich habe letztes Jahr 50 % gearbeitet und laut Lohnsteuerkarte ca. 13.000,00 Euro verdient. Außerdem habe ich letztes Jahr für fünf Monate als Schreibkraft nebenher gearbeitet und hierfür als Kleinstunternehmer Rechnungen geschrieben und 2.500 Euro eingenommen. Muss ich diese 2.500,00 Euro auf meiner Einkommenssteuererklärung eintragen? Und wenn ja, wie? Ich hatte es mit der Anlage GES probiert, müsste dann laut Elster fast 700,00 Euro nachzahlen. Kann das sein?
Gruß
Tanja
Selbständige Tätigkeit
15. April 2008
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Frage vom 15. April 2008 | 10:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständige Tätigkeit
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#1
Antwort vom 15. April 2008 | 10:53
Von
Status: Unbeschreiblich (48651 Beiträge, 17148x hilfreich)
Eine Nachzahlung von 700€ bei Nebeneinkünften von 2.500€ ist durchaus möglich.
Von den 2500€ kannst Du allerdings noch Deine Werbungskosten abziehen.
Und jetzt?
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