Selbständige Versteuern Zahlungseingang

5. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)
Selbständige Versteuern Zahlungseingang

Guten Tag,

wenn ein Selbständiger eine Rechnung im Dezember 2019 erstellt, aber die Zahlung erst im Januar 2020 auf dem Konto eingeht. In welchem Jahr muss die Lohnsteuer in der Steuererklärung angegeben werden? Ich würde es intuitiv in das Jahr des Geldeinganges legen also 2020.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2066 Beiträge, 1187x hilfreich)

Kommt drauf an, ob man den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und ob man die Umsatzsteuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten berechnet.

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#2
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Kommt drauf an, ob man den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und ob man die Umsatzsteuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten berechnet.


Da es ein klein Betrieb ist werden keine Umsatzsteuer abgeführt. Der Gewinn wird "einfach" bei der Steuererklärung angegeben und nachträglich versteuert.

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

1. Mit Umsatzsteuer hat das erstmal nichts zu tun.
2. Lohnsteuer ist auch falsch. Es geht um Einkommenssteuer und evtl. Gewerbesteuer.

Sind Sie IST- oder SOLL-Versteuerer? Das sollte aus Ihrer Anmeldung beim Finanzamt hervorgehen. Als SOLL-Versteuerer ist der Umsatz im Jahr der Leistungserbringung zu verbuchen, sonst zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs.

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#4
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
1. Mit Umsatzsteuer hat das erstmal nichts zu tun.
2. Lohnsteuer ist auch falsch. Es geht um Einkommenssteuer und evtl. Gewerbesteuer.

Sind Sie IST- oder SOLL-Versteuerer? Das sollte aus Ihrer Anmeldung beim Finanzamt hervorgehen. Als SOLL-Versteuerer ist der Umsatz im Jahr der Leistungserbringung zu verbuchen, sonst zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs.


Okay, danke für den Hinweis. Ich schaue die Anmeldung mal an die war erst vor einer Woche.
Stimmt Einkommenssteuer sorry verwechselt.

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#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2066 Beiträge, 1187x hilfreich)

Zitat:
Der Gewinn wird "einfach" bei der Steuererklärung angegeben und nachträglich versteuert.
Bedeutet vermutlich § 4 Abs. 3 EStG. Dann gilt § 11 Abs. 1 EStG:
Zitat:
Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.

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